Der Bundesgerichtshof hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister und späteren «Dschungelcamp»-Teilnehmer Günther Krause wegen Bankrotts und versuchten Betruges bestätigt. Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision des Angeklagten im Wesentlichen verworfen, teilte der BGH am Mittwoch mit. Lediglich die Einziehungsentscheidung habe einer geringfügigen Korrektur bedurft.
Damit ist das Urteil des Rostocker Landgerichtes vom 27. September vorigen Jahres rechtskräftig. Damals war die Einziehung von mehr als 70.000 Euro angeordnet worden.
Das Rostocker Gericht sah es 2023 als erwiesen an, dass Krause während seines Insolvenzverfahrens Vermögen verschleiert und falsche Angaben gemacht hat. Allein bei Einnahmen aus seiner Mitwirkung bei der RTL-Show «Ich bin ein Star - Holt mich hier raus» ging es um eine sechsstellige Summe.
Der 70-Jährige hatte umfassend gestanden. Dies war Bedingung für einen Verständigungsvorschlag gewesen, den das Gericht am Anfang des Prozesses unterbreitet hatte mit einem Rahmen für das Strafmaß, in dem sich das Urteil vom Mittwoch bewegt.
Krause hatte als Chef-Unterhändler der DDR 1990 den Einheitsvertrag mitunterschrieben. Von 1991 bis 1993 war er Bundesminister für Verkehr, trat nach mehreren Affären zurück und verschuldete sich als Unternehmer. Wiederholt landete er vor Gericht und wurde rechtskräftig zu Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe verurteilt. In Haft musste er laut seines Anwaltes nie.