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Schuss durch Wohnungstür: Hamburger Urteil ist rechtskräftig

Ein Mann schießt aus rassistischen Motiven durch die Tür seiner pakistanischen Nachbarin. In Hamburg wird der 49-Jährige verurteilt, er geht in Revision. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Prozess wegen Mordversuchs
Ein 49-Jahre alter angeklagter Mann steht im Landgericht Hamburg im Saal. © Daniel Bockwoldt/dpa Pool/dpa

Das im Dezember vom Landgericht Hamburg gefällte Urteil wegen versuchten Mordes aus rassistischen Motiven ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes verwarf laut Mitteilung vom Mittwoch die Revision des Angeklagten, der zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden war. Nach Überzeugung der Strafkammer schoss der Deutsche am 27. Mai 2023 mit einem Repetiergewehr durch die geschlossene Wohnungstür seiner pakistanischen Nachbarin in Hamburg-Niendorf. Verletzt wurde laut Gericht niemand.

Sein Vorhaben habe sich nicht gegen eine bestimmte Person, sondern gegen beliebige, sich in der Wohnung aufhaltende Menschen gerichtet, hatte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Die Kammer sprach den 49 Jahre alten Angeklagten damals zudem wegen des unerlaubten Führens einer Schusswaffe samt Munition und wegen Sachbeschädigung schuldig. «Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben», teilte der Bundesgerichtshof mit.

© dpa
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