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Streit um Riesenrad vor denkmalgeschütztem Gebäude

Tourismus-Attraktion gegen Denkmalschutz-Gebäude - in Peenemünde sollte ein Riesenrad Touristen den Ausblick aufs Meer versüßen. Doch nun hält der Denkmalschutz dagegen.
Riesenrad in Peenemünde
Ein Riesenrad steht im Hafen von Peenemünde. © Stefan Sauer/dpa

Auf Usedom am Peenemünder Hafen steht ein Riesenrand, im Hintergrund ein großes Gebäude. Was nach kurzer Betrachtung auffällt: Das Riesenrad hat keine Gondeln. Und das Gebäude im Hintergrund ist eine denkmalgeschützte, ehemalige Heeresversuchsanstalt aus NS-Zeiten - heute das Historisch-Technische Museum. Gedreht hat sich das Riesenrad, das eigentlich nur für drei Monate als Touristen-Attraktion dort stehen sollte, bislang nicht. Und auch die Gondeln sind nicht angebracht. Denn es fehlt die denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

«Wir haben beim Aufbau am 28. Mai die Untersagung bekommen, dass wir unser Riesenrad nicht weiter aufbauen dürfen und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung brauchen», sagte der Betreiber des Riesenrads, Jens Schmidt. In der Ordnungsverfügung sei Bau und Betrieb des Riesenrads im Hafengebiet von Peenemünde untersagt worden. Denn das Riesenrad sei unvereinbar mit dem Denkmalschutz für die nahe gelegene ehemalige Heeresversuchsanstalt. Das Gelände der ehemaligen Heeresversuchsanstalt sei mit allen dazugehörenden Gebäuden und Ruinen ein Flächendenkmal.

Daraufhin habe Schmidt die Aufbauarbeiten des rund 35 Meter hohen Objekts unterbrochen, Einspruch eingelegt und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht in Greifswald eingereicht. Diese sei am Donnerstag zurückgewiesen worden. Das Gericht hatte nach Angaben des Betreibers seine Entscheidung mit Bezug auf das Denkmalschutzgesetz des Landes getroffen. Der Sprecher des Verwaltungsgerichts war am Freitag nicht erreichbar.

Das Grundstück, auf dem das Riesenrad derzeit steht, ist laut Schmidt eine Privatfläche, ausgewiesen laut Bebauungsplanung als Event- und Veranstaltungsfläche. «Ich verstehe es einfach nicht», sagte er. Schmidt möchte nun in Beschwerde gehen. Parallel dazu sei eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragt worden. Eine Strafe habe Schmidt bislang nicht zahlen müssen.

© dpa
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