Vor dem Verwaltungsgericht Gießen wird an diesem Freitag über die Klage einer Frau verhandelt, die sich gegen einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Weiterbau der Autobahn 49 gewendet hat. Aktivisten hatten im Herbst und Winter 2020/2021 im Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm (Vogelsbergkreis) und weiteren Waldstücken gegen die Rodung von Bäumen für den Lückenschluss der Autobahn protestiert. Teils harrten sie auf hohen Gestellen aus - sogenannten Mono- oder Tripods - und wurden immer wieder von Polizisten zu Boden gebracht. Im Zusammenhang mit einem dieser Einsätze waren der Klägerin Kosten auferlegt worden.
Die Frau gab nach Angaben des Gerichts jedoch an, nicht die Person zu sein, die von Polizisten bei dem Einsatz im Dezember 2020 von einem Monopod geholt und aus dem Sperrgebiet gebracht worden sei. Daraufhin sei ein anthropologisches Gutachten eingeholt worden. Zu der mündlichen Verhandlung seien auch die Gutachterin sowie eine Zeugin geladen, hieß es von dem Gericht.