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Streit um Büro von Altkanzler Schröder: Prozess im Juni

Nach dem Verlust seines Büros im Bundestag zieht Altkanzler Gerhard Schröder vor Gericht. In erster Instanz blieb seine Klage erfolglos. Nun befassen sich andere Richter mit dem Fall.
Verwaltungsgericht zur Klage von Altkanzler Schröder
Ein Aktenordner mit der Aufschrift „Schröder / BRD“ steht bei der Verhandlung des Berliner Verwaltungsgerichts auf dem Tisch. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Im Streit um das Büro von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) im Bundestag soll es im Sommer erneut zum Prozess kommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg plant am 6. Juni eine mündliche Verhandlung zu dem Fall, wie eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Schröder hatte Berufung eingelegt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, das seine Klage gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages zurückgewiesen hatte, in dessen Folge das Büro stillgelegt wurde (Az.: VG 2 K 238/22).

Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai 2022 beschlossen, sein Büro im Bundestag stillzulegen. Zur Begründung hieß es, der Altkanzler nehme keine Verpflichtungen mehr wahr im Kontext mit seiner früheren Tätigkeit. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage des 79-Jährigen gegen diese Entscheidung im Mai 2023 zurück.

Vor der Ausschuss-Entscheidung war Schröder wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik geraten - auch in der eigenen Partei. Mehrere seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ihre Posten aufgegeben. In dem vom Haushaltsausschuss beschlossenen Antrag waren seine Verbindungen zu russischen Konzernen oder Putin aber nicht genannt worden. Vor Gericht blieb offen, ob dies möglicherweise für den Ausschuss mit eine Rolle spielte.

Die Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP hat die Alimentierung im Frühjahr 2022 generell neu geregelt. Sie ist nun abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

© dpa
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