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Härtefallfonds für Spätaussiedler und Kontingentflüchtlinge

Wer nach der deutschen Einheit Ansprüche auf DDR-Zusatzrenten einbüßte und nun in Armut lebt, könnte eine Einmalzahlung erhalten. Dasselbe gilt auch in Hessen für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer.
Einmalzahlungen für bestimmte Rentner
Zwei Rentner sitzen auf einer Bank. © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Vermutlich um die 4500 Spätaussiedler und 4900 jüdische «Kontingentflüchtlinge» aus der früheren Sowjetunion könnten in Hessen Geld aus einem Härtefallfonds für Rentner bekommen. Diese Schätzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe teilte der hessische Sozialminister Kai Klose (Grüne) auf Anfrage der SPD-Fraktion im Wiesbadener Landtag mit. Hinzu kämen bedürftige Ostdeutsche mit offenen Rentenansprüchen aus DDR-Zeiten.

Die Ampel-Koalition in Berlin hatte den Härtefallfonds Anfang 2023 aufgelegt und 500 Millionen Euro eingeplant. Möglich sind Einmalzahlungen von mindestens 2500 Euro. Beim Aufbau eines gemeinsamen Rentensystems nach der deutschen Vereinigung waren einige Rentenansprüche aus DDR-Zeiten nicht berücksichtigt worden. Dazu gehören bestimmte Zusatzrenten etwa für einstige Beschäftigte von Reichsbahn oder Post sowie Ansprüche von zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen. Die Antragsfrist für diese Einmalzahlungen soll laut dem Bundessozialministerium bis zum 31. Januar 2024 verlängert werden.

Eine direkte Beteiligung des Landes Hessen an dem Härtefallfonds lehnte Landessozialminister Klose ab: «Beim Recht der gesetzlichen Rentenversicherung besteht die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes.» Eine Beteiligung der Länder an freiwilligen Leistungen des Bundes in einem Bereich, für den allein Berlin zuständig sei, birgt laut Klose die Gefahr, «zum Präzedenzfall für weitere, künftige Forderungen von Bundesseite zu werden». Letztlich trügen die Länder mit bestimmten Zahlungen ohnehin indirekt zum Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Alterssicherung der Spätaussiedler und Juden aus der einstigen Sowjetunion bei. So stehen für Spätaussiedler in Hessens Haushalt laut dem Sozialminister jährlich 800.000 Euro zur Verfügung.

Klose hält die Fondslösung des Bundes zudem für «nicht nachhaltig». So habe die Landesbeauftragte für Heimatvertriebene und Spätaussiedler, Margarete Ziegler-Raschdorf, mindestens 9000 bis 10.000 Euro als Einmalzahlung «zur Befriedung der Ansprüche der Betroffenen für erforderlich» gehalten. Die vom Bund vorgesehene Zahlung von 2500 Euro an diese Rentner sei zu niedrig - und auch noch eine auf 5000 Euro aufgestockte Summe in Bundesländern, die einer Stiftung des Härtefallfonds beiträten. Grundsätzlich unterstützt die hessische Landesregierung aber laut Klose das Ziel, «einen Ausgleich für zugewanderte Jüdinnen und Juden aus der ehemaligen Sowjetunion und Spätaussiedlerinnen und -aussiedler zu schaffen».

© dpa
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