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Kein Hinweis auf politisches Motiv

Der Vorfall sorgte für Aufsehen am Wochenende: Ausgerechnet in der Nähe des Bundesverfassungsgerichts springt ein bewaffneter Mann aus einem Gebüsch und läuft auf Polizisten zu. Der Verdächtige ist für die Beamten kein unbeschriebenes Blatt.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © Uli Deck/dpa/Symbolbild

Nach einem Schuss in Richtung einer Polizeistreife am Bundesverfassungsgericht haben die Ermittler keine Erkenntnisse, dass der Mann aus politischem Antrieb gehandelt habe. Zu einem möglichen Motiv habe er sich zwar nicht geäußert, sagte ein Sprecher der Karlsruher Polizei am Montag. Es gebe aber keinen Hinweis darauf, dass der 41-Jährige das gezielt getan habe. Da der Tatverdächtige bei der Festnahme zwei Beamte verletzt hatte, kam er am Sonntag wegen Körperverletzung in Untersuchungshaft. Dem Sprecher zufolge war er schon früher wegen kleinerer Delikte aufgefallen.

Der 41-Jährige soll am Samstag auf die Beamten der Bundespolizei am höchsten deutschen Gericht zugerannt sein und dabei mit einem Luftdruckgewehr geschossen haben. Verletzt wurde dabei niemand. Bei seiner Festnahme habe sich der Verdächtige jedoch gewehrt und einen Polizisten leicht verletzt. Einen weiteren Ermittler verletzte der Mann beim Transport zur Dienststelle schwer.

Die Beamten wollen nun prüfen, ob sich bei dem Schuss in Richtung der Polizisten ein Projektil im Gewehr befand, wie es weiter hieß. Die Waffe wurde sichergestellt. Sie sieht nach Auskunft des Sprechers täuschend echt aus. Solche Gewehre seien frei verkäuflich.

Nach Aussagen einer Bundespolizeisprecherin vom Sonntag hatte der 41-Jährige großes Glück, dass die Beamten ihn nicht angeschossen haben. Einer habe schon seine Waffe auf den Verdächtigen gerichtet.

© dpa
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