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Polizist nach Schuss bei Bundesliga-Spiel angeklagt

Am Augsburger Stadion löst sich am Rande eines Bundesligaspiels ein Schuss und trifft einen Mönchengladbacher Fanbus. Später wird klar: Ein Polizist hat geschossen. Nun droht ihm ein Prozess.
Illustration - Polizei
Ein Polizist steht an einer Straße. © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Nach einem Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten am Rande des Fußball-Bundesligaspiels zwischen dem FC Augsburg und Borussia Mönchengladbach (4:4) hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Schützen erhoben. Dem Beamten des Unterstützungskommandos werde gefährliche Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Augsburg am Donnerstag mit.

Bei dem Vorfall im August 2023 hatten den Angaben zufolge mehrere Polizisten, die mit dem Schützen in einem Einsatzfahrzeug saßen, Knalltraumata erlitten. Ein Beamter sei zudem durch einen Glassplitter verletzt worden, als die Kugel die Scheibe des Polizeiwagens durchschlug. Das Projektil hatte letztlich einen Gladbacher Fanbus getroffen, dort wurde aber niemand verletzt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte der Polizist den Schuss «ohne nachvollziehbaren Grund» abgegeben. Wenige Tage nach dem Vorfall hatte das Präsidium der bayerischen Bereitschaftspolizei mitgeteilt, eine Gruppe um den Beamten habe sich vor dem Vorfall wegen der Hitze mit Wasser bespritzt. Warum der damals 27-Jährige dann zur Waffe gegriffen und sich ein Schuss gelöst habe, blieb aber unklar.

Der Schütze war nach dem Vorfall suspendiert worden. Die vierköpfige Gruppe um den Beamten wurde den Angaben zufolge vorerst nicht mehr im Unterstützungskommando der bayerischen Polizei eingesetzt.

Ob es in dem Fall zu einem Prozess kommt, entscheidet nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun das Augsburger Landgericht. Bei einer Verurteilung drohe dem Polizisten laut Strafgesetzbuch eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Ein Sprecher der Ermittlungsbehörde wies aber darauf hin, dass für den Mann bis zu einem möglichen Urteil die Unschuldsvermutung gelte.

© dpa
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