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Jahrelange Hängepartie: Landtag wählt neue Datenschützerin

Über mehrere Jahre war die Stelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt nicht regulär besetzt. Nun war ein erneuter Anlauf erfolgreich. Was hat Maria Christina Rost vor?
Sitzung des Landtags von Sachsen-Anhalt
Maria Christina Rost (r) sitzt im Landtag von Sachsen-Anhalt auf der Zschauertribühne. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Nach einer jahrelangen Hängepartie ist die Besetzung des Amts nun gelungen: Die Juristin Maria Christina Rost wird oberste Datenschützerin in Sachsen-Anhalt. Bei der Wahl im Landtag erhielt die 49-Jährige am Mittwoch 66 Ja-Stimmen. 26 Abgeordnete stimmten mit Nein, zwei enthielten sich. Rost verantwortet aktuell beim hessischen Datenschutzbeauftragten das Justiziariat und die Öffentlichkeitsarbeit.

Wann Rost ihr Amt antritt, ist noch unklar. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht bei Behörden, Unternehmen und Vereinen die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz.

«Ich bin froh, dass wir dem Datenschutz einen Neustart in Sachsen-Anhalt bereiten können», sagte Rost nach ihrer Wahl. Sie kündigte an, mit Verbänden und Unternehmen in den Austausch treten zu wollen, um Angst vor dem Datenschutz zu nehmen. Auch eine Zusammenarbeit mit Schulen fasst die 49-Jährige ins Auge. «Frühzeitige Bildung im Datenschutz ist ein ganz wichtiger Punkt, um vielleicht auch den späteren Umgang damit zu erleichtern», sagte Rost.

Die Neubesetzung des Amts ist seit 2018 mehrfach misslungen. Für die Wahl sind im Parlament 49 Stimmen nötig, die Koalition aus CDU, SPD und FDP hat zusammen 56. Zuletzt hatte der Jurist Daniel Neugebauer im Juni 2023 im Landtag in drei Anläufen nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Warum es am Ende nicht genügend Stimmen gab, blieb nach den geheimen Wahlgängen offen.

Nach mehrfacher Verlängerung seiner Dienstzeit war der oberste Datenschützer Harald von Bose Ende 2020 in den Ruhestand gegangen. Die Wahl eines Nachfolgers war im Frühjahr 2018 schon einmal gescheitert, weil im Landtag die damals nötige Zwei-Drittel-Mehrheit verfehlt wurde. Die Hürden wurden im Anschluss gesenkt, sodass für die Wahl jetzt die Mehrheit der Mitglieder des Landtags ausreicht. Es folgte zudem eine Gesetzesänderung, wonach keine Stellenausschreibung mehr nötig ist, sondern ein Vorschlag reicht.

© dpa
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