Insgesamt stehen für dieses und kommendes Jahr 22 Millionen Euro bereit, um Frostschäden zu minimieren. Der Weinbauverband hatte sie unlängst auf rund 34 Millionen Euro beziffert. Günther geht aber davon aus, dass viele Betriebe Versicherungen haben. Das nun bereitgestellte Geld für die Frostschäden stammt zum großen Teil aus dem Haushalt seines Ministeriums. Bis maximal 10 Millionen Euro können vorübergehend und einmalig aus dem Klimafonds entnommen werden. Das Geld soll 2025 jedoch wieder in diesen Fonds zurückfließen, hieß es.
Anträge können bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden, wenn die Betriebe mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung verloren haben. Das Wirtschaftsministerium wurde gebeten, Möglichkeiten eines Kurzarbeitergelds für die Beschäftigte zu prüfen.
«Die Fröste Ende April haben massive und teilweise existenzielle Schäden im Obst- und Weinbau verursacht», sagte Günther. Nun habe man das Paket geschnürt, um betroffenen Betrieben helfen können. «Dazu gehören die direkten Hilfen, dazu gehören aber auch mögliche Steuerstundungen und Regelungen zu etwaiger Kurzarbeit. Das ist eine wichtige Botschaft für die Branche. Denn Obst- und Weinbau gehören zu Sachsen. Wir brauchen die Betriebe für lebendige ländliche Räume und mehr regionale Wertschöpfung.»