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AfD geht juristisch gegen Einstufung vor

Die sächsische AfD geht juristisch gegen die vom Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vor. Am Freitag kündigte die Partei sowohl eine einstweilige Anordnung als auch ein Hauptsacheverfahren an. Man wolle eine schnelle Untersagung dieser Behauptung erreichen, sagte Parteichef Jörg Urban und sprach von einer Diffamierung. Das Gutachten, das der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Entscheidung angab, werde der AfD mit Verweis auf eine angebliche Geheime Verschlusssache verweigert. Man kenne die Vorwürfe lediglich aus einer Pressemitteilung der Behörde.
Jörg Urban
Jörg Urban, Vorsitzender der AfD in Sachsen, spricht im Landtag im Plenum. © Sebastian Kahnert/dpa

Die Einstufung sei ein politischer Schachzug, sagte Urban. Er machte den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) dafür persönlich verantwortlich. Es sei eine Anweisung Kretschmers, die AfD im Vorfeld der Wahl politisch zu diffamieren. Aus «fast nichts» werde eine «Riesen-Popanz» aufgeblasen. Der AfD werde die Grundlage dieser Entscheidung nicht offengelegt, weshalb sie sich nun juristisch wehren müsse. Urban beteuerte, dass die AfD die freiheitlich- demokratische Grundordnung nicht in Frage stelle.

Das Gutachten selbst soll nun mit einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Dresden erzwungen werden. Da das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) das Ersuchen mit Schreiben vom 18. Dezember ablehnte, müsse die Anordnung binnen Monatsfrist - also bis 18. Januar - beantragt werden. Man sei bestrebt, das Gutachten nach Erhalt zu veröffentlichen, sagte Vize-Landeschef Joachim Keiler, der als Jurist die Verfahren betreut. «Wir scheuen die Auseinandersetzung nicht.» Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht soll die Einstufung an sich betreffen. Keiler schloss auch einen Gang zum sächsischen Verfassungsgericht nicht aus.

Das LfV Sachsen hatte nach vierjähriger Prüfung Anfang Dezember die AfD entsprechend eingestuft. An ihrer rechtsextremistischen Ausrichtung bestünden keine Zweifel mehr, erklärte Behördenchef Dirk- Martin Christian. Zuvor hatte die Partei bereits in Thüringen und Sachsen-Anhalt ein solches Prädikat erhalten. Nun kann sie auch in Sachsen mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Die AfD selbst macht mit Blick auf die jetzt folgenden juristischen Schritte unter anderem geltend, dass sie in den vergangenen Jahren in Berichten des LfV nur noch als Opfer linker Gewalt auftauchte.

Nach Darstellung von Urban gab es nach Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz verstärkt Mitgliederanträge. Die Stimmung in der Partei sei «kämpferisch». Die Entscheidung habe eher eine Trotzreaktion bewirkt.

© dpa
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