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Sächsische AfD klagt gegen Verfassungsschutzbericht

Die AfD in Sachsen sieht sich zu unrecht in die rechtsextreme Ecke gestellt. Entsprechende Einstufungen des Verfassungsschutzes rufen die Partei deshalb auf den Plan.
Jörg Urban
Jörg Urban, Parteichef der AfD Sachsen. © Sebastian Willnow/dpa

Die sächsische AfD will sich juristisch gegen ihre Nennung als rechtsextremistische Gruppierung im aktuellen Verfassungsschutzbericht wehren. Eine bereits am Verwaltungsgericht in Dresden anhängige Klage soll erweitert werden, kündigte die Partei am Freitag in Dresden an.

Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte den sächsischen Landesverband der AfD im Dezember 2023 als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» eingestuft. Dagegen ging die Partei bereits gerichtlich vor. Das Verfahren steht noch aus. Die AfD besteht auch auf Veröffentlichung eines Gutachtens, dass die Verfassungsschützer zur Basis ihrer Einschätzung machen.

Der AfD-Vorsitzende Jörg Urban bestritt am Freitag vehement extremistische Positionen seiner Partei und prangerte eine Stigmatisierung an. Der Extremismusbegriff sei seit den 1970er Jahren ausdefiniert: «Es geht um Umsturzfantasien, es geht um Gewalt, die eingesetzt werden soll. Davon sind wir Lichtjahre entfernt», sagte er und sprach von einer «absurden Diskussion».

Man erlebe den Verfassungsschutz mehr und mehr als «Sprachpolizei», sagte Urban. Innenminister Armin Schuster (CDU) benutze die Behörde «zum Kampf gegen die Opposition». AfD-Landesvize Joachim Keiler verwies darauf, dass die AfD in früheren Verfassungsschutzberichten nur als Opfer linker Gewalt auftauchte.

Im aktuellen Bericht werde nirgendwo nachgewiesen, dass die sächsische AfD «die Verfassung abzuschaffen plant oder aggressiv kämpferisch gegen diese oder das Grundgesetz vorgeht»: «Das ist auch nicht möglich, da es nicht das politische Ziel der sächsischen AfD ist», hieß es. Der Verfassungsschutz werde politisch missbraucht.

Innenminister Schuster hatte bei der Vorstellung des Berichtes unlängst eine politische Motivation bestritten und die Einstufung der AfD als rechtsextremistische Bestrebung als ausschließlich juristischen Vorgang bezeichnet. Das LfV begründete seine Haltung im Verfassungsschutzbericht unter anderem damit, dass der AfD-Landesverband Sachsen einen grundlegenden politischen Richtungswechsel anstrebt, «den die Partei auch selbst als Systemwechsel bezeichnet».

Urban räumte ein, dass die Einstufung als «gesichert rechtsextreme Bestrebung» der Partei in Sachsen zunächst einen Zuwachs an Mitgliedern und Spenden bescherte. Man kämpfe aber um die absolute Mehrheit im Freistaat und wolle Wähler erreichen, die die AfD bislang nicht gewählt haben. «Wir wollen ja CDU-Wähler gewinnen, wir wollen Linke-Wähler gewinnen, wir wollen SPD-Wähler gewinnen.» Wenn die AfD aber diffamiert werde, dann hindere sie das am Wachstum. Keiler zufolge habe die Eingruppierung ostdeutscher Landesverbände als rechtsextrem zudem Auswirkungen in manchen West-Verbänden.

© dpa
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