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Oberverwaltungsgericht erlaubt Rindertransport nach Marokko

Eigentlich will das Land den Export von Rindern in Nicht-EU-Länder deutlich einschränken. Aber trotz eines Erlasses sieht auch das Oberverwaltungsgericht keine Handhabe für ein Verbot, Milchkühe nach Marokko zu transportieren.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Das Schild des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg. © picture alliance / Philipp Schulze/dpa

Der umstrittene Transport trächtiger Milchkühe nach Marokko bleibt erlaubt. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies am Freitag mit Eilbeschluss die Beschwerde des Landkreises Emsland gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück zurück. Damit kann der Transport von 105 tragenden Jungrindern zu einer Molkereigenossenschaft in Marokko am 18. und 19. Dezember erfolgen. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Landkreis hatte auf Anordnung des Landwirtschaftsministeriums in Hannover den Transport untersagen wollen, war damit aber in beiden Instanzen gescheitert.

Das Landwirtschaftsministerium hatte erst vor wenigen Wochen einen Erlass gegen den von Tierschützern kritisierten Transport von Rindern herausgegeben. Das Ministerium geht davon aus, dass die Tiere in den Zielländern ohne Betäubung geschlachtet werden. Das ist nach deutschem Tierschutzrecht nicht erlaubt. Der Erlass sollte diese Rindertransporte deutlich einschränken.

Ebenso wie das Verwaltungsgericht in Osnabrück erkannten auch die Richter in Lüneburg nicht, dass der Landkreis eine konkrete Gefahr für die Tiere dargelegt habe. In der Begründung des Landkreises würden keine konkreten Umstände benannt, woraus ersichtlich sei, dass die Tiere in absehbarer Zeit ohne Betäubung getötet werden sollen. Die Tiere würden nicht zur Schlachtung, sondern zur Milchgewinnung exportiert - der Empfänger sei eines der sechs wichtigsten Molkereiunternehmen in Marokko.

Auch das Argument, dass die Tiere nach ihrer Nutzungszeit als Milchkühe betäubungslos getötet werden könnten, ließ das Oberverwaltungsgericht nicht als Grund für ein Verbot gelten. Für eine Gefahr dieser Art bestehe die gesetzliche Möglichkeit, eine Rechtsverordnung zu erlassen, von der bislang kein Gebrauch gemacht worden sei.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) bedauerte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. «Wir prüfen nun, ob und wie eine Klärung in einem Hauptsacheverfahren erfolgen könnte», teilte die Ministerin mit.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten sprach von einer «fatalen Entscheidung» des Oberverwaltungsgerichts. Die Tiere erwarte eine Horrorfahrt von mehreren Tagen und ein grausamer Tod. Es sei durch zahlreiche Dokumentationen belegt, dass die Tiere in «tierschutzrechtlichen Hochrisikostaaten» ohne Betäubung getötet würden.

© dpa
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