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Bremer Landtagswahl muss vorläufig nicht wiederholt werden

Eine Wiederholungswahl wie in Berlin bleibt Bremen wohl erspart. Das Wahlprüfungsgericht weist am Dienstag die letzten Beschwerden gegen die Wahl zurück. Die Proteste kamen aus der AfD.
Gericht entscheidet über  Bürgerschaftswahl
Meike Jörgensen, Präsidentin des Verwaltungsgerichts, sitzt im Gerichtssaal. © Sina Schuldt/dpa

Die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai muss bis auf Weiteres nicht wiederholt werden. Das hat das Wahlprüfungsgericht in Bremen am Dienstag entschieden. Das Gericht wies vier Einsprüche aus der im Land Bremen zerstrittenen AfD zurück. Die Partei war nicht zu der Wahl zugelassen worden. Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung der Entscheidung kann der Staatsgerichtshof angerufen werden.

Dass die AfD nicht bei der Bürgerschaftswahl antreten durfte, hatte der Landeswahlausschuss entschieden. Hintergrund ist, dass die Partei im Bundesland in zwei Gruppen zerstritten ist. Der Disput zieht sich bis auf die Bundesebene.

Nach einem Landesparteitag im Mai vergangenen Jahres, bei dem sich die Delegierten nicht auf eine Parteispitze einigen konnte, setzte das Landesschiedsgericht im Oktober einen sogenannten Notvorstand ein. Das Bundesschiedsgericht bestätigte den Vorgang. Dem Notvorstand gehört Heinrich Löhmann an, der inzwischen aus der AfD ausgeschlossen worden ist. Außerdem gibt es eine Gruppe um Sergej Minich, die vom Bundesvorstand unterstützt wird. Die Gruppe wird auch als Rumpfvorstand bezeichnet. Minich lehnt den Begriff entschieden ab.

Der Landeswahlausschuss begründete die Nichtzulassung damit, dass in dem einen Fall die Kandidaten für die Wahl nicht regelkonform aufgestellt wurden. Im dem anderen Fall zweifelte der Ausschuss an der Berechtigung der Einreicher des Wahlvorschlags. Das Wahlprüfungsgericht bestätigte die Argumentation des Ausschusses. Löhmann sagte nach der Sitzung, er werde voraussichtlich Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Minich kündigte zunächst an, die Entscheidung des Gerichts zu prüfen.

Bei der Wahl zur Bürgerschaft wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft. Die Partei einigte sich mit Grünen und Linken auf die Fortsetzung der Koalition. Das in Westdeutschland einmalige Bündnis regiert seit 2019.

Gegen die Landtagswahl waren insgesamt acht Einsprüche eingegangen. Am 7. November wies das Gericht zunächst zwei Einsprüche zurück und verwarf zwei weitere als unzulässig. Ein Antrag stammte vom Landeswahlleiter selbst. Er reichte diesen ein, weil nach der Wahl etwa 280 Stimmzettel verschwunden waren. Das Gericht kritisierte den Vorgang, lehnte eine Wiederholung der Wahl in vier Wahlbezirken jedoch ab. Begründet wurde das unter anderem damit, dass sich die Sitzverteilung der Parteien nicht verändert hätte.

Dem Wahlprüfungsgericht gehören die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, die Vizepräsidentin und fünf Mitglieder der Bürgerschaft an. Für die Auswahl der Parlamentarier ist die Stärke der Parteien maßgeblich. Die Abgeordneten, die als ehrenamtliche Richter wirkten, waren Ute Reimers-Bruns, Mustafa Güngör (beide SPD), Frank Imhoff (CDU), Michael Labetzke (Grüne) und Tim Sültenfuß (Linke).

Bei dem Wahlprüfungsgericht ist noch eine Beschwerde anhängig, die sich gegen die Wahl zu der Stadtverordnetenversammlung richtet. Die Stadtverordnetenversammlung ist das Kommunalparlament Bremerhavens. Nach Angaben des Gerichts soll die Beschwerde Anfang 2024 verhandelt werden.

© dpa
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