Nach der Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven müssen die Stimmzettel laut Gericht nicht neu ausgezählt werden. Es gebe keine Hinweise auf konkrete Wahlfehler, begründete das Wahlprüfungsgericht am Donnerstag die Entscheidung. Das Gericht wies damit einen Antrag der Grünen Bremerhaven zurück.
Aus Sicht der Grünen liegen gleich mehrere Wahlfehler vor. So hätten sich Wahlvorstände an Auszählungen beteiligt, statt die Auszählungen zu überwachen. Außerdem gebe es Zweifel, ob das Wahlergebnis richtig sei. Das Ergebnis sei sehr knapp ausgefallen und es habe keine Kontrollzählung gegeben. Das Bremische Wahlgesetz sieht eine solche Kontrollzählung allerdings auch nicht vor.
Das Wahlprüfungsgericht folgte der Argumentation nicht. «Ein knappes Wahlergebnis begründet nicht automatisch einen Wahlfehler», sagte die Vorsitzende Richterin. Der Beschluss war die letzte Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts zur Wahl am 14. Mai. Insgesamt waren neun Anträge eingereicht worden, die das Wahlprüfungsgericht am Ende alle zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen hat.
Doch nur ein Verfahren wegen verschwundener Wahlzettel ist bisher rechtsgültig. Der Staatsgerichtshof muss sich mit mindestens zwölf Wahlprüfungsverfahren befassen. Über die Beschwerden soll im Juli verhandelt werden.
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft am 14. Mai wurde die SPD unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte stärkste Kraft. Die Partei einigte sich mit den Grünen und der Linkspartei in Bremen auf die Fortsetzung ihrer Koalition für vier Jahre. Das in Westdeutschland einmalige Bündnis regiert seit 2019 gemeinsam.