Das Bremer Wahlprüfungsgericht berät am Dienstag (von 9.30 Uhr an) abermalig über Einsprüche gegen die Bürgerschaftswahl. Eine Wahlwiederholung ist laut Gericht möglich. Die in Bremen zerstrittene AfD war nicht zu der Landtagswahl am 14. Mai zugelassen worden. Aus der Partei sind vier Einsprüche gegen die Wahl eingegangen. Es ist vorstellbar, dass das Gericht noch am Dienstag über die Beanstandungen entscheidet, wie eine Sprecherin sagte.
Der Vorschau nach sollen zwei Einsprüche um 9.30 Uhr erörtert werden, zwei weitere sollen von 11.00 Uhr an besprochen werden.
Gegen die Landtagswahl sind insgesamt acht Einsprüche eingereicht worden. Am 7. November wies das Gericht bereits zwei Einsprüche zurück und verwarf zwei weitere als unzulässig. Ein Antrag stammte vom Landeswahlleiter selbst, der diesen eingereicht hatte, weil nach der Wahl etwa 280 Stimmzettel verschwunden waren.
Dem Wahlprüfungsgericht gehören die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, die Vizepräsidentin und fünf Mitglieder der Bürgerschaft an. Für die Auswahl der Parlamentarier ist die Stärke der Parteien im Landtag maßgeblich. Laut dem Bremischen Wahlgesetz muss eine Wahl wiederholt werden, die teilweise oder ganz für ungültig erklärt worden ist.
Vor der Wahl hatte der Landeswahlausschuss entschieden, dass die AfD nicht antreten darf. Zwei zerstrittene Parteigruppen hatten Wahllisten für die Stadt Bremen eingereicht. In einem Fall seien die Kandidaten nicht regelkonform aufgestellt worden, in dem anderen habe es Zweifel an der Legitimation der Einreicher gegeben. Die AfD ist in den sogenannten Notvorstand und den sogenannten Rumpfvorstand gespalten.
Bei dem Gericht ist ebenfalls ein Einspruch gegen die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, dem Kommunalparlament Bremerhavens, eingegangen. Noch ist unklar, wann sich das Gericht mit dem Antrag befasst.