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Günther fordert Beteiligung des Bundes bei Sturmflut-Schäden

Eine Sturmflut richtete im Oktober entlang der Ostseeküste teils gewaltige Zerstörungen an. Schleswig-Holstein fordert, dass sich der Bund angemessen an der Beseitigung der Schäden beteiligt. Doch nun sorgt der Bericht eines Bundesministeriums für Aufregung.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Günther
Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, steht bei einem Fototermin auf dem Balkon seines Büros in der Staatskanzlei. © Christian Charisius/dpa

Mehr als einen Monat nach der schweren Sturmflut an der Ostsee erwartet Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) weiterhin eine angemessene Beteiligung des Bundes bei der Bewältigung der Schäden. Hintergrund sind Medienberichte, wonach der Bund sich nicht am Wiederaufbau beteiligen wolle. Das gehe aus einem Bericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums hervor.

Ein Regierungssprecher bestätigte am Sonntagabend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Flut werde nicht als Naturkatastrophe von nationalem Ausmaß bewertet. «Im Rahmen des Treffens von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November wurde eine Arbeitsgruppe vereinbart», erklärte er. Diese habe prüfen sollen, ob es sich um Schäden von nationalem Ausmaß handele wie zuletzt bei den Verwüstungen im Ahrtal im Sommer 2021, bei denen seinerzeit Schäden in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro entstanden sei.

Die Arbeitsgruppe habe mittlerweile zweimal getagt, sagte der Regierungssprecher weiter. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sei zu der Einschätzung gekommen, dass die Höhe der entstandenen Schäden - etwa 240 Millionen Euro - nicht dafür spreche, dass die Sturmflut eine Naturkatastrophe von nationalem Ausmaß gewesen sei. Er stellte aber indirekt Bundesmittel aus einem anderen Topf in Aussicht.

Der Bund beteiligt sich nach Worten des Regierungssprechers im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe «Verbesserung der Agrarstruktur und des Klimaschutzes» (GAK) bereits maßgeblich an der Finanzierung von Maßnahmen des Küstenschutzes und übernimmt mehr als zwei Drittel der dafür entstehenden Kosten. «Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde vereinbart zu prüfen, ob noch vorhandene nicht verausgabte Restmittel der GAK für 2023 umgeschichtet und den beiden betroffenen Ländern zur Verfügung gestellt werden können. Diese Prüfung läuft gegenwärtig.»

Eine Sprecherin der Staatskanzlei in Kiel sagte am Sonntag auf Anfrage, man habe den Bericht des Bundeslandwirtschaftsministeriums verwundert zur Kenntnis genommen. Die Staatskanzlei habe eine solche Einschätzung offiziell bislang nicht erhalten.

Der Ministerpräsident betonte: «Ich vertraue auf das Wort des Kanzlers.» Der Bundeskanzler habe bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November zugesagt, dass der Bund sich angemessen an den Kosten, die durch die schwere Sturmflut an der Ostseeküste im Oktober entstanden sind, beteiligen werde. «Es wird Zeit, dass der Bund klarstellt, wie die Zusage umgesetzt wird.»

Die Sturmflut hatte in der Nacht zum 21. Oktober entlang der Ostseeküste teils gewaltige Zerstörungen angerichtet. Auf Fehmarn kam eine Frau ums Leben.

© dpa
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