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Grundschleppnetze zerstören Hälfte der Schutzgebiete

Naturschützer kritisieren schon lange die Fischerei mit Grundschleppnetzen. Auch in Meeresschutzgebieten war die Fangmethode gängige Praxis - und sorgte laut einer Studie für weitreichende Schäden.
Fischerboot
Ein Fischerboot fährt auf der Nordsee. © Frank Molter/dpa

Grundschleppnetze haben nach einer Studie der Naturschutzorganisation BUND mehr als die Hälfte der Meeresschutzgebiete in Deutschland zerstört. In den vergangenen neun Jahren zog die Fangmethode demnach 53 Prozent der Schutzgebiete der deutschen Nord- und Ostsee in Mitleidenschaft. Das Ausmaß der Zerstörung sei erschreckend, betonte BUND-Vorsitzender Olaf Bandt am Dienstag. «Die Fischerei mit Grundschleppnetzen zählt zu den größten Bedrohungen für die marine Artenvielfalt und ist unserer Auffassung nach nicht mit den Schutzzielen vereinbar.»

Grundschleppnetze sind Fanggeräte, die etwa von einem Kutter geschleppt werden und für das Fischen beispielsweise von Schollen oder Krabben am Meeresboden oder in Bodennähe konzipiert sind. Meeresschützer kritisieren die Fangmethode, da sie unter anderem den Meeresboden und dort lebende Organismen schädigt.

Laut Studie wurde von Januar 2015 bis Ende Juni 2023 mehr als 730.000 Stunden mit Grundschleppnetzen in den deutschen Meeresschutzgebieten gefischt. Besonders gravierend seien die Zerstörungen in den Nationalparks im Wattenmeer vor Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie im Sylter Außenriff. Aber auch die Doggerbank, eine große überspülte Sandbank weit draußen in der Nordsee, sei mit 92 Prozent fast vollständig in Mitleidenschaft gezogen worden.

Die Fangmethode ist in den Meeresschutzgebieten Borkum Riffgrund und Sylter Außenriff seit vergangenem Jahr ganz oder teilweise untersagt. Für die Doggerbank gibt es bislang keine Restriktionen. Der BUND dringt auch dort auf ein Verbot für die Fischerei mit Grundschleppnetzen. Die Organisation legte zuletzt Widerspruch gegen eine Fangerlaubnis für die deutsche Fischereiflotte ein, die den Fang mit Grundschleppnetzen für die Doggerbank nicht ausschließt.

Im vergangenen Jahr hatte der BUND ein Rechtsgutachten vorgelegt, wonach die Fischerei mit Grundschleppnetzen in der Doggerbank nicht mit den Erhaltungszielen vereinbar sei - auch, da es bislang keine Verträglichkeitsprüfung vor der Erteilung von Fangerlaubnissen gab. Ohne diese Verträglichkeitsprüfung ist aus Sicht der Naturschützer auch die Fangerlaubnis für 2024 rechtswidrig. Eine Antwort auf den Widerspruch steht noch aus.

© dpa
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