Mit 26 227 Verfahren (inklusive Sozialkassenverfahren) haben hessische Arbeitsgerichte 2023 nur etwa halb so viele Verfahren abgeschlossen wie noch vor zehn Jahren. 2013 wurden knapp 50.000 Verfahren vollendet, wie das Hessische Statistische Landesamt am Freitag mitteilte. Im Vergleich zu 2003 ist der Abstand sogar noch größer: damals wurden 78.360 Verfahren abschließend bearbeitet.
Den Angaben nach endeten im vergangenen Jahr 57,4 Prozent aller Verfahren an den Arbeitsgerichten mit einem Vergleich. Knapp 15 Prozent der Verfahren hätten zudem durch ein Zurückziehen der Klage ein Ende genommen. Mit Blick auf die Dauer der Verfahren teilte die Behörde mit, dass 44,9 Prozent der Verfahren 2023 zwischen einem und drei Monaten liefen. Insgesamt seien 15 Prozent der abgeschlossenen Urteilsverfahren Sozialkassenverfahren gewesen.