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Junge in Sack erstickt: Staatsanwältin fordert lebenslang

In ihrem Plädoyer im Prozess vor der Schwurgerichtskammer zeichnete die Anklagevertreterin ein düsteres Bild von den Lebensumständen des kleinen Jungen. Er soll gedemütigt und misshandelt worden sein.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines kleinen Jungen in Hanau vor mehr als 35 Jahren hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes für die Angeklagte gefordert. Das Motiv der heute 76-Jährigen stehe auf «sittlich tiefster Stufe», sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer am Mittwoch vor dem Frankfurter Landgericht. Die Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt.

Sie sei «unglaublich wütend» auf den vierjährigen Jungen gewesen, der für sie «das Böse» symbolisiert und mit dem sie einen Machtkampf geführt habe. Die Rechtsanwälte werden am kommenden Mittwoch (8.11.) plädieren - für diesen Tag ist auch das letzte Wort der Angeklagten geplant. Das Urteil könnte in der Woche darauf verkündet werden. Außer Mord wären alle anderen Straftatbestände verjährt.

Die Angeklagte soll damals eine Sekte angeführt haben, der Junge war der Sohn von Sektenmitgliedern. Er starb am 17. August 1988, die Behörden gingen lange von einem Unglücksfall aus. Erst nach Aussagen von Sektenaussteigern im Jahr 2015 wurde wieder ermittelt. Eine Verurteilung des Hanauer Landgerichts wegen Mordes hielt der Revision nicht stand, daher musste noch einmal vor einer Frankfurter Schwurgerichtskammer verhandelt werden. Dort läuft seit über sechs Monaten der Prozess, in dem viele Zeugen gehört und Tagebucheinträge auch von der Angeklagten gelesen wurden.

Die Staatsanwältin sprach in ihrem Schlussvortrag von einem «umfangreichen Material», das auch ein Bild von der damaligen Lebenssituation des kleinen Jungen schaffe. Er war im Alter von zwei Jahren mit seinen Eltern bei der Angeklagten in Hanau eingezogen und hatte laut der Staatsanwältin eine «Sonderrolle» gehabt. Während sich die anderen Kinder und Erwachsenen gefügt hätten, habe der Kleine die Allmachtstellung der Frau, die sich «als Sprachrohr Gottes» gesehen habe, nicht anerkannt. Er habe gestrampelt, geschrien, geweint, kaum gesprochen, schlecht gegessen und sich eingenässt. Daher sei er besonders gedemütigt, körperlich etwa mit Schlägen misshandelt, kalt abgeduscht und von den anderen Bewohnern gemieden worden.

Nachts habe er alleine im Badezimmer schlafen müssen - und zwar in einem am Hals zugebundenen Sack. Zum Mittagsschlaf in der Badewanne sei er komplett in den oben mit einem Zugband verschlossenen Baumwollsack gesteckt worden. So auch an seinem Todestag, an dem er laut Staatsanwältin besonders heftig geschrien habe. Die Angeklagte mit deutscher Staatsangehörigkeit habe seine Panik noch verstärkt, indem sie zu ihm gesagt habe, er sei ganz alleine. Dann habe sie das Badezimmerfenster geschlossen und sei gegangen.

Letztlich sei der Junge an einer Kohlendioxidvergiftung gestorben. Der alarmierte Notarzt hatte damals notiert, der Junge sei an Erbrochenem erstickt.

Die Angeklagte hat in dem Prozess eine Schuld am Tod des Jungen bestritten. Im vergangenen Jahr war die Mutter des Jungen in einem gesonderten Prozess vom Landgericht Hanau vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

© dpa
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