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Freispruch im Mordprozess wegen Todes von Jungen gefordert

Freispruch oder lebenslang? Mehr Möglichkeiten gibt es in dem Mordprozess um den Tod eines kleinen Jungen vor 35 Jahren nicht. Denn außer Mord ist alles verjährt.
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines kleinen Jungen in Hanau im Jahr 1988 hat die Verteidigung einen Freispruch der wegen Mordes angeklagten mutmaßlichen Sektenführerin gefordert. Sie sei das Opfer einer Kampagne und öffentlicher Hetze, sagte einer der beiden Rechtsanwälte der 76-Jährigen am Mittwoch im Frankfurter Landgericht und warf den Ermittlern «blinden Eifer» vor.

Auch die Angeklagte sprach in ihrem fast zwei Stunden langen Schlusswort von einem «Rufmord». Es werde versucht, aus ihr «ein Monster» zu machen, dabei habe sie nichts getan, sagte sie. Der Sack des Stoffes, in dem der Junge gestorben war, sei «dünn und löchrig» gewesen. Er habe nichts mit dem Tod des Kindes zu tun, sondern sei «nur zu seinem Schutz» gewesen. Wie schon bei ihrer Einlassung zum Prozessauftakt vor über sechs Monaten erinnerten ihre Ausführungen immer wieder an eine Predigt. Häufig war die Rede von «dem Alten», ihrem Namen für Gott, als dessen Sprachrohr sie sich sieht. Dieser teile ihr seine Botschaften über Träume mit.

Die Schwurgerichtskammer will am kommenden Mittwoch ihr Urteil verkünden. Außer Mord wären alle anderen Straftatbestände verjährt.

Der Junge war der Sohn von Sektenmitgliedern gewesen. Nach seinem Tod am 7. August 1988 gingen die Behörden lange von einem Unglücksfall aus. Erst nach Aussagen von Sektenaussteigern im Jahr 2015 wurde wieder ermittelt. Eine Verurteilung des Hanauer Landgerichts wegen Mordes hielt der Revision nicht stand, daher musste noch einmal im Frankfurter Landgericht gegen die Deutsche verhandelt werden.

Der Ablauf am Todestag des vierjährigen Jungen sei nicht eindeutig geklärt, es gebe widersprüchliche Angaben, hieß es am Mittwoch von der Verteidigung. Auch die Todesursache sei nicht mehr bestimmbar. Es sei zudem unklar, ob der Junge an diesem Tag im August 1988 während seines Mittagsschlafs ganz oder nur bis zum Hals in dem Sack gesteckt habe.

Der Staatsanwalt bezeichnete in seiner Entgegnung das Plädoyer als «einfallslos», zudem seien mehrere Angaben falsch. Die Angeklagte habe den Jungen gehasst, weil dieser sich gegen sie gewehrt habe. Seine Kollegin hatte bereits vergangene Woche auf eine lebenslange Haft für die grauhaarige Frau wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen plädiert. Als Motiv gab die Anklagevertreterin an, der Junge habe für die Frau «das Böse» symbolisiert, sie habe mit ihm einen Machtkampf geführt. Der Vierjährige sei in dem Sack an einer Kohlendioxidvergiftung gestorben.

Im vergangenen Jahr war die Mutter des Jungen in einem gesonderten Prozess vom Landgericht Hanau vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden.

© dpa
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