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CDU für andere Lösung um ärztlichen Bereitschaftsdienst

Die Folgen eines Urteils zu Medizinern, die Schichten im ärztlichen Bereitschaftsdienst übernehmen, sorgt für Ärger zwischen dem Gesundheitsministerium und der Kassenärztlichen Vereinigung. Die CDU-Fraktion schlägt nun im Landtag eine Lösung vor.
CDU
Das Logo der CDU. © Michael Kappeler/dpa/Symbolbild

Angesichts der angekündigten Veränderungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) in Rheinland-Pfalz spricht sich die CDU-Fraktion für eine Aufhebung der Sozialversicherungspflicht für sogenannte Poolärzte aus. Sie will damit grob gesagt die Auswirkungen eines Urteils des Bundessozialgerichts auf diese Mediziner, die Dienste im ÄBD übernehmen, abmildern. So steht es in einem Antrag, den die Fraktion an diesem Donnerstag (14. Dezember) in den Landtag einbringen will und den der gesundheitspolitische Sprecher Christoph Gensch am Montag vorstellte.

Das Bundessozialgericht hatte entschieden, dass ein Zahnarzt aus Baden-Württemberg sozialversichert werden muss, wenn er als Poolarzt einem von der KV organisierten Notdienst nachkommt. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Rheinland-Pfalz befürchtet als Folge den Verlust von Poolärztinnen und -ärzten und eine massive Mehrbelastung von Praxen. Die KV kündigte an, dass Anfang 2024 sieben ärztliche Bereitschaftspraxen in Altenkirchen, Andernach, Emmelshausen, Frankenthal, Gerolstein, Ingelheim und Landstuhl geschlossen und dann auch Dienststunden des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) verkürzt werden.

Nach Rechnung der KV sind von dem Urteil in Rheinland-Pfalz 427 Poolärztinnen und -ärzte betroffen, diese deckten rund 60 Prozent der Bereitschaftsdienste ab. Das sieht Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) anders. Nach seinen Angaben sind unter dem Strich nur zehn Prozent der Poolärzte stärker von der Sozialversicherungspflicht betroffen.

Bei einem Treffen Hochs mit Vertretern der KV Anfang Dezember wurde unter anderem vereinbart, dass allen Krankenhäusern, bei denen es auch eine ärztliche Bereitschaftspraxis gibt, angeboten wird, die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die in der Nacht Hilfe suchen, über die ambulante Gebührenordnung abzurechnen. Außerdem soll es ab Anfang 2024 in Randzeiten möglich werden, dass auch bei mobilen Patientinnen und Patienten bei Bedarf ein Arzt nach Hause kommt. Dafür sollen rund 20 Fahrdienste bereitgestellt werden. Das sei ein Plus an ärztlicher Versorgung auch in der Nacht.

Das sieht Gensch anders. Die Kliniken könnten solche Behandlungen nachts mit ihren Kapazitäten nicht stemmen und bei den Fahrdiensten komme kein zusätzliches Fahrzeug hinzu. Die einzige Neuerung sei, dass dieser Dienst auch von mobilen Patienten genutzt werden könne. Nach seiner Einschätzung wäre das Netz an Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz auch nach den Schließungen im Bundesländervergleich noch überdurchschnittlich.

© dpa
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