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Haft für Mutter um ein Jahr reduziert

Die wegen Beihilfe durch Unterlassen im Missbrauchskomplex Münster schuldig gesprochene Mutter eines Opfers muss kürzer ins Gefängnis als zunächst vorgesehen. Nach einer erneuten Verhandlung über die angemessene Höhe der Strafe für die Angeklagte reduzierten die Richter am Landgericht die Freiheitsstrafe um ein Jahr auf sechs Jahre und neun Monate, teilte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mit. Die Richter trugen damit der Tatsache Rechnung, dass die Frau bislang nicht vorbestraft war. Mildernd habe sich unter anderem auch die lange Verfahrensdauer ausgewirkt.
Prozess Missbrauchskomplex Münster gegen Mutter eines Opfers
Zu Beginn des Prozesses sitzt die Mutter eines Opfers im Landgericht Münster und verdeckt ihr Gesicht mit einer Mappe. © Guido Kirchner/dpa

Sie war 2021 wegen Beihilfe durch Unterlassen zum schweren sexuellen Missbrauch zu sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts wusste die Frau von den schweren Gewalttaten gegen ihren Sohn, hatte sie aber nicht verhindert. Gegen das Urteil ging sie wiederholt in Revision, so dass nun erneut über die Strafzumessung verhandelt wurde.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchskomplexen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Daraufhin gab es Festnahmen in mehreren Bundesländern und im Ausland.

Der Partner der Angeklagten, ein IT-Techniker, galt als Drahtzieher in dem großen Missbrauchsfall. Er hatte ihrem Sohn wiederholt schwerste sexuelle Gewalt angetan und ihn auch anderen Männern zur Verfügung gestellt. Der Mann war im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

© dpa
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