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Villen-Einbrecher zu Haftstrafe verurteilt: Zeuge schweigt

Ein Einbrecher dringt in mehrere Villen ein und wird schließlich festgenommen. Im Prozess verweigert der Hauptbelastungszeuge die Aussage. Das erspart dem Angeklagten wohl einiges.
Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Wegen mehrerer Wohnungseinbrüche in Nobelvierteln hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag einen Angeklagten zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Strafkammer hatte der 29-Jährige am 9. April 2021 versucht, in ein Haus im Stadtteil Harvestehude einzudringen. Weil sich Zeugen näherten, gab er sein Vorhaben auf. Wenig später brach er in ein Haus im Stadtteil Ottensen ein und stahl Modeschmuck im Wert von 1500 Euro sowie 500 Euro in bar. Das Gericht sprach den Angeklagten wegen versuchten und vollendeten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls und Sachbeschädigung schuldig.

Die Beteiligung an drei weiteren Taten - darunter ein Einbruch mit einer Beute von rund einer Million Euro und ein Einbruchsversuch bei einer prominenten Modedesignerin - konnte ihm die Staatsanwaltschaft im Prozess nicht nachweisen. Der Hauptbelastungszeuge, ein wegen der Taten bereits verurteilter Cousin des Angeklagten, habe bei der Polizei widersprüchliche Angaben gemacht und vor Gericht entgegen einer Ankündigung nicht ausgesagt, erklärte der Vorsitzende Richter Nils Godendorff. Ein Zeugenbeistand sei extra aus Kehl in Baden-Württemberg angereist, nur um dann in Hamburg zu erfahren, dass der Zeuge von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch mache.

Als eine «besondere Note» bezeichnete der Richter eine Tonaufnahme in Romanes, die den Ermittlern in die Hände fiel: Ein Sprachgutachter habe wegen eines besonderen Dialekts nur verstehen können, dass es in dem Telefongespräch um Geld und einen Sohn ging. Der in Italien aufgewachsene Angeklagte selbst habe erklärt, dass der Vater des verurteilten Einbrechers seine Mutter angerufen habe. Der Anrufer habe angeboten, dass sein Sohn auf eine belastende Aussage gegen den Angeklagten verzichten werde, wenn dessen Mutter 8000 Euro zahle.

Das Gericht sprach den 29-Jährigen in den drei Fällen, zu denen der Zeuge aussagen sollte, frei. In den übrigen beiden Fällen lagen der Strafkammer Videoaufnahmen einer Überwachungskamera und ein Schuhabdruck vor. Außerdem war das Handy des Angeklagten im Bereich der Tatorte zur Tatzeit eingeloggt gewesen. Der Beschuldigte hatte daraufhin ein Geständnis abgelegt. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht die vergleichsweise geringe Beute bei dem Einbruch in Ottensen. «Angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse der Geschädigten ist wenig weggekommen, ohne dass es in Richtung von «victim blaming» (Opferbeschuldigung) gehen soll», sagte Godendorff.

In das Urteil bezog die Kammer zwei frühere Verurteilungen ein und bildete eine Gesamtstrafe, die zwei Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und einen Monat über dem Antrag des Verteidigers lag. In Berlin war der 29-Jährige bereits im April 2023 zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden, vom Amtsgericht Altona im November 2022 zu einem Jahr und neun Monaten. In Berlin war es nach Angaben von Godendorff um vier Taten gegangen. Bei einem dieser Einbrüche war Schmuck im Wert von 100 000 Euro gestohlen worden. Der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort vor dem Landgericht Hamburg die Taten bereut und die Geschädigten um Entschuldigung gebeten. Er nahm das Urteil an.

© dpa
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