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Getötete Ex-Freundin: Urteil wegen Totschlags möglich

Der Mordprozess vor dem Landgericht Oldenburg um den gewaltsamen Tod einer 23-Jährigen könnte mit einem Urteil wegen Totschlags zu Ende gehen. Der Vorsitzende Richter wies am Donnerstag darauf hin, dass die Kammer für eine Verurteilung wegen Mordes bestimmte Merkmale wie Heimtücke und niedrige Beweggründe erkennen muss. Sollten diese Merkmale nicht gegeben sein, würde eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Totschlags und nicht wegen Mordes folgen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 30 Jahre alten Angeklagten vor, seine frühere Partnerin aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Der Richter erklärte zudem, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig wäre, sollte die Kammer eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erkennen. Eine verminderte Schuldfähigkeit hat eine verminderte Strafe zur Folge. In dem Prozess sollen noch am Donnerstag Plädoyers und Urteil gesprochen werden.

Am Vormittag waren Publikum und Presse vorübergehend aus dem Saal verwiesen worden. Die Kammer folgte damit einem Antrag des Angeklagten. Der Deutsche hatte gefordert, die Öffentlichkeit während der Verlesung eines Gutachtens über seinen Gesundheitszustand auszuschließen.

Die Tat geschah am 25. Juni im niedersächsischen Vechta in der Wohnung des Mannes. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte die Frau bestrafen, weil sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte. Der 30-Jährige hat die Tat zum Auftakt des Mordprozesses im Dezember gestanden. Die Frau kam aus dem nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh).

© dpa
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