Der Richter erklärte zudem, dass der Angeklagte vermindert schuldfähig wäre, sollte die Kammer eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten erkennen. Eine verminderte Schuldfähigkeit hat eine verminderte Strafe zur Folge. In dem Prozess sollen noch am Donnerstag Plädoyers und Urteil gesprochen werden.
Am Vormittag waren Publikum und Presse vorübergehend aus dem Saal verwiesen worden. Die Kammer folgte damit einem Antrag des Angeklagten. Der Deutsche hatte gefordert, die Öffentlichkeit während der Verlesung eines Gutachtens über seinen Gesundheitszustand auszuschließen.
Die Tat geschah am 25. Juni im niedersächsischen Vechta in der Wohnung des Mannes. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte die Frau bestrafen, weil sie nicht mehr mit ihm zusammen sein wollte. Der 30-Jährige hat die Tat zum Auftakt des Mordprozesses im Dezember gestanden. Die Frau kam aus dem nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh).