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Zehn Jahre Haft für Tötung der Ex-Partnerin

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 23-Jährigen hat das Landgericht Oldenburg den früheren Partner der Frau zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Es handele sich um einen vorsätzlichen Totschlag begangen im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag. In einer teils emotionalen Urteilsbegründung bezeichnete der Jurist die Tat als monströs. «Der Strafrahmen ist wirklich schwer zu ertragen», sagte er.
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 30-Jährigen ursprünglich Mord vorgeworfen. Laut Gutachten stach der Mann 98-mal auf die junge Frau ein - am 25. Juni 2023 in seiner Wohnung im niedersächsischen Vechta. Der Deutsche hatte zum Prozessauftakt gestanden, seine frühere Partnerin getötet zu haben. Die Frau kam aus dem nordrhein-westfälischen Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh).

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die eine zehnjährige Haftstrafe wegen Totschlags im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gefordert hatte. Die Nebenklage hingegen forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung nannte in ihrem Plädoyer kein konkretes Strafmaß und sprach von einem minderschweren Fall. «Lebenslänglich oder zehn Jahre erscheint mir maßlos überzogen», sagte der Anwalt des Angeklagten.

© dpa
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