Die Landesregierung will die Gemeinden und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern stärker an den Gewinnen aus Windrädern und Solarparks vor ihrer Haustür beteiligen. Bis zum Ende des Sommers wird dazu ein neues Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz im Wirtschaftsministerium erarbeitet, wie Minister Reinhard Meyer (SPD) am Freitag im Landtag ankündigte. Zunächst sollen dann die anderen Ministerien sowie Verbände zu dem Entwurf angehört werden. Noch in diesem Jahr werde die Diskussion im Landtag beginnen, so der Minister zum angedachten Zeitplan.
Vorgesehen sind nach seinen Worten verschiedene Varianten der Beteiligung von Bürgern und Kommunen an den Einnahmen aus den Anlagen. Es soll demnach einen Baukasten geben, aus dem sich vor Ort das Passende ausgesucht werden kann. Denkbar seien etwa vergünstigte Stromtarife oder auch die Möglichkeit, Anteile zu erwerben. «Es soll eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl der Beteiligungsinstrumente geben», sagte der Minister.
Das neue Gesetz soll mit einer besseren materiellen Beteiligung der Menschen und Gemeinden vor Ort die Akzeptanz vor allem der Windkraft dort steigern, wo die Anlagen hingebaut werden. Das wird nötig sein, denn die Zahl der Windkraftanlagen in MV soll von jetzt rund 1800 deutlich steigen. In der Debatte im Landtag wurde am Freitag die Zahl von bis zu 5000 genannt. Ein bereits 2016 aufgelegtes erstes Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz hatte nicht die erhoffte Wirkung - die Akzeptanz vor Ort blieb gering und es kam nicht zu den Beteiligungen im erhofften Umfang.
Meyer betonte, nötig sei eine klare Verpflichtung der Investoren zur Bürgerbeteiligung. Bisher können Windanlagenbetreiber die Kommunen mit 0,2 Cent je Kilowattstunde an der Erzeugung grünen Stroms beteiligen. Das ist im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) geregelt. Diese Möglichkeit will Meyer in eine Pflicht umwandeln und auf Solaranlagen ausweiten.
Meyer legte zwei Beispielrechnungen vor, was eine Gemeinde aus Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien einnehmen könnte: Stehen in einem Ort sieben Windräder mit jeweils fünf Megawatt Leistung, erhielte die Kommune demnach bei einer Beteiligung von 0,2 Cent je Kilowattstunde rund 190 000 Euro pro Jahr. Hinzu kämen rund 8000 Euro jährliche Pacht für Leitungs- und Wegerechte. Bei einer Photovoltaik-Anlage mit 50 Megawatt erhielte die Gemeinde 100 000 Euro jährliche Beteiligung bei 0,2 Cent pro Kilowattstunde sowie 30 000 Euro Pacht für zehn Hektar gemeindeeigene Fläche.