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Saar-Landtag macht mehr Windräder möglich

Braucht das Saarland mehr Windräder im Kampf gegen den Klimawandel? Im Landtag wurde darüber gestritten. Es ging nicht nur um Wind.
Landtag Saarland
Abgeordnete im Plenarsaal des Saarländischen Landtages. © Harald Tittel/dpa/Archivbild

Im Saarland können künftig mehr Windräder stehen. Nach kontroverser Debatte beschloss das Landesparlament am Mittwoch mit den Stimmen der allein regierenden SPD zwei Gesetze, die den Weg für die Herstellung von mehr Windenergie freimachen sollen. Ein Gesetz sieht vor, dass künftig die Kommunen an den Erträgen aus der Windenergie und Photovoltaikanlagen beteiligt werden sollen. Damit soll deren Akzeptanz verbessert werden, heißt es in der Begründung des Gesetzes. 

Mit einer Änderung des Landeswaldgesetzes wird außerdem der bisherige Schutz von historisch alten Waldstandorten im Staatswald aufgehoben. Künftig dürfen auch solche Standorte für Windenergieanlagen genutzt werden. Gebiete, die von «wesentlicher Bedeutung» für das Waldökosystem sind, sollen weiterhin geschützt werden können. Das Gesetz über den Ausbau der Windenergie wurde von Stefan Thielen (CDU) unter anderem kritisiert, weil zusätzliche Windräder im Saarland dazu führten, dass anderswo solche Anlagen nicht mehr gebaut würden. Umweltministerin Petra Berg (SPD) verteidigte die Änderung des Landeswaldgesetzes: «Wir haben keine Zeit mehr zum Abwarten.» 

Das Saarland will bis Ende 2030 insgesamt zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie bereitstellen. Damit geht die Landesregierung über das vom Bund vorgegebene Ziel hinaus, bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windräder auszuweisen. «Die Notwendigkeit, den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv und beschleunigt voranzutreiben, ist größer denn je», heißt es in der Begründung des Gesetzes. Es werden für die einzelnen Gemeinden konkrete Flächenziele gesetzt. 

Künftig können sich Gemeinden in der Nähe von Windenergievorhaben an der Wertschöpfung beteiligen. Dies diene der «Steigerung der Akzeptanz und einer damit einhergehenden Beschleunigung der Realisierung des Ausbaus der Wind- und der solaren Strahlungsenergie», heißt es im Gesetz. Gibt es keine individuelle Einigung über die finanzielle Beteiligung, so sieht das Gesetz eine «Ersatzbeteiligung» der Kommune in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde vor. 

Thielen kritisierte, das Land wolle mehr tun als ihm vom Bund auferlegt worden sei – «und das, wo wir nachweislich die größten Flächenkonflikte haben». Deswegen werde man «mehr in die Wälder hineingehen müssen für die Windenergieanlagen». Thielen: «Ich sehe, dass diese Windräder besser im märkischen Sand stehen würden als in unseren kostbaren Wäldern.» 

Das saarländische Landeswaldgesetz verhinderte bisher, dass an historisch alten Waldstandorten im Staatswald – also solchen, an denen seit 1817 Wald steht – keine Windanlagen gebaut werden durften. Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien erfordere aber eine «Öffnung des Staatswaldes für die Energiegewinnung», heißt es in dem Gesetz. Andererseits müssten «besonders sensible und schutzbedürftige Naturbestandteile» auch weiterhin geschützt werden. Diese sollen von der Forstbehörde unter Schutz gestellt werden können.

Umweltministerin Berg versicherte, «dass wir die Erholungsfunktion des Waldes aufrechterhalten». Aber ein großer Teil des Waldes, auch des Staatswaldes, sei heute nicht mehr gesund. «Es gibt Schäden wegen des Klimawandels: Deshalb bringen wir mit diesem Gesetz Ökologie, Ökonomie und soziale Verantwortung miteinander in Einklang.»

Außerdem wird eine Walderhaltungsabgabe eingeführt. Bisher war eine «Waldumwandlung» nur bei Ersatzaufforstungen möglich. Künftig soll die Walderhaltungsabgabe fällig werden, wenn solche Aufforstungen nicht möglich sind. Dennoch sei immer ein «regulärer ökologischer Ausgleich» erforderlich, sagte die Ministerin. «Die Abgabe ist nur das letzte Mittel. Sie ist grundsätzlich kein Ausverkauf des Waldes», sagte der Abgeordnete Frank Schmidt (SPD).

© dpa
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