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Landesregierung will MV-Schutzfonds vorfristig auflösen

Von Anfang an war der MV-Schutzfonds zur Bewältigung der Corona-Krise ein Zankapfel im Landtag. Mit dem Urteil zum Umgang des Bundes mit seinen Corona-Geldern gerät der Fonds nun erneut ins Rampenlicht.
Manuela Schwesig
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern gibt ein Pressestatement ab. © Britta Pedersen/dpa

Mecklenburg-Vorpommern will bereits Ende 2023 und damit ein Jahr früher als geplant den Milliarden schweren MV-Schutzfonds auflösen. Diesen Vorschlag werde die Landesregierung dem Landtag unterbreiten, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin. Statt der für 2024 geplanten ersten Tilgungsrate von 270 Millionen Euro sollten im kommenden Jahr zudem bereits 415 Millionen Euro des Sonderkredits zur Bewältigung der Corona-Krise zurückgezahlt werden. Der Landtag hatte Kreditermächtigungen im Umfang von 2,85 Milliarden Euro beschlossen, um damit den Zusammenbruch des Gesundheitssystems, der Wirtschaft und der Gesellschaft zu verhindern.

Noch nicht beantragte, aber zulässige Lohnhilfen für Unternehmen oder noch ausstehende Investitionen etwa in die Digitalisierung der Schulen würden aus Rücklagen des Landes finanziert, sicherte Schwesig zu. Durch die vorzeitige Auflösung des Schutzfonds und den Verzicht auf einen Teil der eingeplanten Mittel könne das Land zudem Kreditzinsen sparen. Dem Vernehmen nach flossen bislang 2 Milliarden Euro aus dem Schutzfonds ab.

Mit der Entscheidung, den Fonds nun aufzulösen, reagiert die Landesregierung nun offenkundig vorsorglich auf das Verfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt. Die Karlsruher Richter hatten beanstandet, dass der Bund 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Folgen eingeplant waren, 2023 unter anderem für Klimaschutzprojekte einsetzen wollte.

«Die gute Nachricht ist, dass Mecklenburg-Vorpommern - anders als der Bund - freie Corona-Mittel nicht umgewidmet hat, zum Beispiel in den Energiefonds», betonte Schwesig. Doch räumte Finanzminister Heiko Geue (SPD) ein, dass die Regelungen zum MV-Schutzfonds noch nicht bis ins Detail einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen worden seien. Doch betonte auch er, dass der Zweck des MV-Schutzfonds nie geändert worden und dieser aus seiner Sicht somit verfassungskonform sei.

Der Landesrechnungshof und Teile der Opposition hatten kritisiert, dass Mittel aus dem MV-Schutzfonds auch für Vorhaben eingesetzt wurden, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie standen. So wurde etwa ein Sondervermögen über 360 Millionen Euro für die beiden Unikliniken in Rostock und Greifswald eingerichtet. Weitere 240 Millionen Euro wanderten laut Geue in ein Sondervermögen für den beschleunigten Ausbau des Breitbandnetzes.

Nach den Worten von CDU-Fraktionschef Franz-Robert Liskow hinterlässt die Kabinettsentscheidung mehr Fragen als Antworten. So werde der MV-Schutzfonds zwar ein Jahr früher als geplant abgewickelt. Doch bleibe offen, welche Auswirkungen das Urteil der Verfassungsrichter auf das Sondervermögen «Universitätsmedizinen» habe, aus dem noch gut 200 Millionen Euro nicht ausgegeben sein dürften.

Liskow mahnte die rot-rote Landesregierung, angesichts der Risiken im Bund auch die Planungen zum Doppeletat 2024/2025 des Landes nochmals genauer zu prüfen. «Dass gegenüber dem Haushaltsentwurf nun Ausgaben in Höhe von rund 145 Millionen Euro statt aus dem MV-Schutzfonds aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden sollen und möglicherweise fehlende Bundesmittel noch gänzlich unberücksichtigt bleiben, ist für die Landesregierung offenbar nach wie vor kein Grund zur Beunruhigung und zum Handeln schon gar nicht. Mit solider und berechenbarer Haushalts- und Finanzpolitik hat all das nichts zu tun», konstatierte Liskow. Nach den Plänen der Koalition soll der Doppelhaushalt in der zweiten Dezemberwoche vom Landtag beschlossen werden. Er umfasst Ausgaben von jeweils mehr als 11 Milliarden Euro. Schwesig räumte ein, dass angesichts der schwierigen Haushaltslage des Bundes bereits eingeplante Zuweisungen an das Land kleiner ausfallen oder ganz wegfallen könnten. Doch habe das Land in der Vergangenheit gut gewirtschaftet und können nun - anders als etwa Schleswig-Holstein - auf Rücklagen zurückgreifen. In den Verhandlungen mit dem Bund der MV aber auch darauf dringen, dass der Bund zu seinen Zusagen etwa beim Ausbau der Wasserstoffwirtschaft stehe. «Es ist wie immer: Wenn wir nicht auf der Matte stehen, dann passiert nichts für MV», sagte die Regierungschefin.

© dpa
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