Im Zuge der Grundsteuerreform empfiehlt das Land Hessen 344 Kommunen, ihren Hebesatz zur Berechnung der Abgabe zu senken. 72 Städte und Gemeinden sollten diesen Prozentsatz dem Vorschlag zufolge erhöhen und 5 Kommunen sollten den bisherigen Wert beibehalten, wie Finanzminister Alexander Lorz (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden erläuterte.
Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, mit dem die Steuerschuld ermittelt wird. Von diesem hängt es ab, welche Kosten nach der Grundsteuerreform auf Immobilienbesitzer zukommen.
Die Grundsteuer B wird deutschlandweit reformiert, von 2025 an gelten neue Berechnungsgrundlagen. Politisches Ziel ist eine Aufkommensneutralität - eine Kommune soll also mit dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024. Maßgebliche Stellschraube dafür ist der Hebesatz.
Um die Reform vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit etlichen Informationen abzugeben. Mit der Reform wird erwartet, dass Gemeinden ihre Hebesätze anpassen. Die Empfehlungen des Landes sind für die Kommunen nicht bindend. Erst wenn eine Kommune ihre Hebesätze für 2025 beschlossen hat, kann ausgerechnet werden, wer wie viel Grundsteuer zahlen muss.