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Aufhebung von Regionalplan Windenergie rechtskräftig

Die Genehmigung von Windrädern im Norden Schleswig-Holsteins wird schwieriger. Gerichte haben den Regionalplan der Landesregierung gekippt. Umweltminister Goldschmidt befürchtet jetzt Verzögerungen.
Windpark
Windräder drehen sich in einem Windpark in Bordelum an der Nordsee. © Christian Charisius/dpa

Die Aufhebung des Windregionalplans für den Norden Schleswig-Holsteins ist rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte die regionale Planung für den Ausbau der Windenergie im März vergangenen Jahres für unwirksam erklärt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen hatte die Landesregierung Beschwerde eingelegt, die jetzt vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Damit sei der Plan für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg rechtskräftig aufgehoben, teilten das Innen- und Umweltministerium am Dienstag in Kiel mit.

«Das Ergebnis des Normenkontrollverfahrens ist bedauerlich. Nun tritt ein, was wir unbedingt vermeiden wollten», erklärte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU). Die Nutzung der Windenergie sei nun vorübergehend im gesamten Planungsraum zulässig. Auf das Landesamt für Umwelt in Flintbek bei Kiel würden jetzt deutlich mehr Genehmigungsanträge zukommen, erklärte Umweltminister Tobias Goldschmidt (Grüne). Er fügte hinzu: «Deswegen appelliere ich hiermit an alle Antragsteller, nur sehr reife Windenergie-Neuanträge einzureichen, um das hohe Bearbeitungstempo nicht zu gefährden, das wir derzeit in Schleswig-Holstein haben.»

Das Oberverwaltungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie leide an einem Abwägungsmangel. Der Regionalplan führt die Landschaftsschutzgebiete Wiedingharder- und Gotteskoog sowie Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch (Nordfriesland) als Tabugebiete für Windkraft auf. Deren Ausweisung als Bereiche ohne Windräder beruhte laut Gericht jedoch auf Kreisverordnungen, die das OVG bereits im Mai 2020 mit Urteilen für unwirksam erklärt hatte. Geklagt hatte eine Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg ein Windrad errichten wollte (Az. 5 KN 53/21).

© dpa
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