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Senatorin Badenberg: Cannabis-Gesetz macht viel noch Arbeit

Seit Anfang April gilt das neue Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis. Die zuständige Senatorin sieht noch einiges an Arbeit auf die Justiz zukommen.
Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg
Felor Badenberg (parteilos), Berliner Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, spricht. © Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild

Nach Einschätzung von Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) wird das neue Cannabis-Gesetz der Berliner Justiz noch viel Arbeit machen. Die Staatsanwaltschaft habe sich seit Wochen auf die seit Anfang April geltende Neuregelung vorbereitet und werde sich auch in den nächsten Wochen damit beschäftigen, sagte Badenberg am Mittwoch in der RBB-«Abendschau». Es gehe um circa 6000 Verfahren, bei denen angeschaut werden müsse, ob die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung greife oder nicht. «Wir sind ja mit der Prüfung gar nicht fertig», sagte Badenberg. 

Wenn es am Ende so sein sollte, dass in 10 bis 15 Prozent der Fälle etwa eine neue Gesamtstrafe zu bilden sei, müsse die Staatsanwaltschaft dafür einen Antrag ans Gericht stellen. «Das Gericht muss der betroffenen Person die Möglichkeit der Anhörung einräumen», so die Justizsenatorin. «Und sollte es beispielsweise so sein, dass die Anschrift der Person nicht bekannt ist, müssen dann noch die Ermittlungsstellen tätig werden.» Hat der Richter eine neue Gesamtstrafe festgesetzt, müsse dieser Beschluss zugestellt werden. «So ganz einfach ist das nicht.» 

Badenberg hatte sich bereits mehrfach kritisch zu dem neuen Gesetz geäußert und vor dessen Inkrafttreten gewarnt, es werde «die Justiz lahmlegen». Hintergrund ist die im Gesetz vorgesehene Amnestieregelung für Altfälle. Die Verfahren müssen einzeln durchgesehen werden, um zu überprüfen, ob die rechtskräftigen Urteile ganz oder teilweise unter die beabsichtigte Amnestie fallen.

© dpa
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