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Prozess gegen Zverev eingestellt: Einigung mit Ex-Freundin

Gegen eine Geldauflage von 200.000 Euro stellt das Gericht das Verfahren ein - mit Zustimmung aller Beteiligten. Zuvor hatten sich Zverev und seine Ex-Freundin außerhalb des Gerichts geeinigt.
Prozess gegen Tennis-Profi Zverev eingestellt
Die Vorsitzende Richterin Barbara Lüders (M) und die Verfahrensbeteiligten stehen im Gerichtssaal. © Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild

Die Partie vor einem Berliner Gericht blieb ohne Sieger: Das Verfahren gegen den deutschen Tennisprofi Alexander Zverev ist ohne Urteil bereits am dritten Prozesstag beendet worden. Das Amtsgericht Tiergarten stellte das Verfahren am Freitag gegen eine Geldauflage von insgesamt 200.000 Euro ein - 150.000 Euro gehen an die Staatskasse und 50.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen. Der Entscheidung war eine außergerichtliche Einigung des Sportlers und seiner Ex-Freundin als Nebenklägerin vorausgegangen.

Eine Verurteilung gab es nicht. Mit der Zustimmung zur Zahlung einer Geldauflage ist kein Schuldeingeständnis verbunden. Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Staatsanwaltschaft, die Verteidiger von Zverev und die Anwälte seiner Ex-Freundin Brenda Patea als Nebenklägerin stimmten diesem Weg zur Beendigung des Verfahrens zu. Beide Seiten hätten den Konflikt friedlich lösen wollen, so das Gericht. Die Nebenklägerin habe zum Ausdruck gebracht, dass sie kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung habe. Das sei ausschlaggebend für die Entscheidung auf Einstellung des Verfahrens gewesen, die nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft erfolgte. «Es ist kein Schuldanerkenntnis», betonte die Richterin.

Das Gericht hatte im Oktober 2023 zunächst ohne Prozess einen Strafbefehl gegen Zverev wegen Körperverletzung verhängt. Demnach sollte er eine Geldstrafe von 450.000 Euro (90 Tagessätze zu je 5000 Euro) zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Deshalb wurde der Fall verhandelt. Zverev erschien selbst nicht vor Gericht. Er spielt derzeit beim zweiten Grand-Slam-Turnier des Jahres in Paris.

Unter großem Medieninteresse hatte vor einer Woche in Berlin der Strafprozess gegen den Olympiasieger begonnen. Der 27-jährige Zverev und die 30-jährige Brenda Patea hatten sich 2020 nach einer achtmonatigen Beziehung getrennt. Sie haben eine gemeinsame Tochter, es kam zu einem Sorgerechtsverfahren.

Die Verteidiger von Zverev erklärten am ersten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Tiergarten, die Anschuldigungen seien frei erfunden. Pateas Anwältin sprach daraufhin von einer Kampagne gegen ihre Mandantin, mit der man ihre Glaubwürdigkeit erschüttern und sie psychisch unter Druck setzen wolle. Die Ex-Freundin Brenda Patea hatte am Montag zweieinhalb Stunden als Zeugin unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt und sich dann krankgemeldet.

Zu einer Entscheidung über Schuld oder Unschuld kam es im Prozess nicht. Richterin Barbara Lüders begründete, es habe in den letzten Tagen außergerichtliche Gespräche zwischen den Rechtsanwälten von Zverev und den Anwälten der Nebenklägerin gegeben zur Beendigung sämtlicher Streitigkeiten «auf allen Ebenen, auf denen es in den vergangenen Jahren Streit gab». Ziel sei die außergerichtliche Einigung gewesen, um die verschiedenen Streits zu beenden und sich auch öffentlich nicht mehr gegenseitig zu beschuldigen «und nach vorne zu schauen».

Lüders fügte hinzu: «Auch im Sinne einer gemeinsamen Sorge für das Kind.» Dazu hätten beide Seiten eine Vereinbarung unterzeichnet, die aber nicht Gegenstand des Prozesses gewesen sei. Sie begrüße die Einigung, weil sonst beide Seiten möglicherweise durch die gerichtliche Auseinandersetzung nachhaltig in ihrem Ruf beschädigt und persönlich belastet werden könnten, so die Richterin. «Man kann sich das ja vorstellen, wie das hier weitergegangen wäre.»

Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Vorfeld des Prozesses gegen eine Einstellung des Verfahrens ausgesprochen. Weil die Nebenklägerin nun allerdings kein Interesse mehr an einer weiteren Strafverfolgung hatte, kam es bei der Staatsanwaltschaft zu einer Neubewertung und einer Zustimmung zur Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage. Eine Gerichtssprecherin sagte über den Vorwurf einer angeblichen Körperverletzung im Mai 2020 im Flur einer gemieteten Airbnb-Wohnung in Berlin: «Es bleibt offen, was passiert ist.»

© dpa ⁄ Anne Baum und Andreas Rabenstein, dpa
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