Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im März 2021 als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. In Thüringen und seit diesem Jahr in Sachsen-Anhalt wird die jeweilige Landes-AfD vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingeordnet. Der Verfassungsschutz Brandenburg stufte den AfD-Landesverband 2020 als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein. Die AfD sieht sich dagegen auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz strebt einen Antrag auf ein AfD-Verbot an. Walter sagte, er habe Kontakt zu ihm aufgenommen. SPD-Chefin Saskia Esken schloss im August in der ARD den Versuch eines AfD-Verbots nicht aus, wenn es dafür ausreichend Erkenntnisse des Verfassungsschutzes geben sollte.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte im Jahr 2017 ein Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ab, da es keine Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele gebe. Das Gericht stellte aber fest, die Partei vertrete «ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept». Es prüft inzwischen den Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung.