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Staatliche Finanzierung: Schwesig begrüßt NPD-Ausschluss

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin und Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die rechtsextreme NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen, als Ausdruck einer wehrhaften Demokratie begrüßt. «Parteien, die sich gegen die Demokratie und unsere Verfassung wenden, dürfen kein Geld vom Staat erhalten», sagte Schwesig in einer am Dienstag verbreiteten Erklärung.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts kommt in den Verhandlungssaal. © Uwe Anspach/dpa Pool/dpa

Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung hätten in dem Gerichtsverfahren dargelegt, dass die Verfassungsfeindlichkeit der NPD, die sich bei Identitätswahrung zwischenzeitlich in Die Heimat umbenannt habe, unverändert fortbestehe. «Nun muss geprüft werden, welche Konsequenzen für die AfD gezogen werden können, die bereits in Teilen als rechtsextrem eingestuft ist», erklärte die SPD-Politikerin weiter. Zuletzt war die Debatte um ein Verbotsverfahren gegen die AfD wieder aufgeflammt.

Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür sah, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne. Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung.

Im ersten Verfahren dazu entschied das höchste deutsche Gericht am Dienstag in Karlsruhe, die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt.

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel (SPD) bezeichnete das Urteil als «starkes Signal für alle demokratischen Kräfte». Mit dem Wegfall der Finanzierung werde die Partei und damit deren Bedeutung für die rechtsextremistische Szene geschwächt. «Uns ist ein nachhaltiger Schlag gegen den Rechtsextremismus in unserem Land gelungen», betonte Pegel.

Mecklenburg-Vorpommern habe die beiden Verbotsverfahren zur NPD initiiert und maßgeblich gefördert. Gleiches habe auch für das Verfahren zum Ausschluss von der Parteienfinanzierung gegolten. «Denn leider war die NPD, heute Die Heimat, über zwei Legislaturperioden hinweg im Landtag von MV vertreten», sagte Pegel zur Begründung. Ohne die Ermittlungsergebnisse von Polizei und Verfassungsschutz hätten die Grundlagen für die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gefehlt.

Nach Pegels Angaben erreichte die NPD bei der Landtagswahl 2021 im Nordosten 0,8 Prozent und verfehlte so nur knapp den Anspruch auf weitere staatliche Mittel. Der Wegfall dieser Gelder habe den Aktionsradius der NPD merklich eingeschränkt. Allerdings habe die Partei weiterhin von Steuerbefreiungen für Parteien profitiert. «Dem wurde jetzt für zunächst sechs Jahre ein Riegel vorgeschoben», so Pegel.

© dpa
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