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Lechner: Sicherheitsbehörde soll NPD-Urteil für AfD prüfen

Nach Einschätzung der CDU sollten Sicherheitsbehörden prüfen, inwieweit das Karlsruher Urteil zum Ausschluss der früheren NPD von der Parteienfinanzierung auch auf die AfD angewendet werden kann. Niedersachsens CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner begrüßte in einer Mitteilung das Urteil. «Angesichts der zunehmenden Radikalisierung der AfD und ihrer Einstufung als Verdachtsfall in einigen Bundesländern stellt sich jetzt zwingend die Frage, welche Konsequenzen das Urteil für den Umgang mit dieser Partei hat», sagte der Oppositionsführer.
AfD-Logo
Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag. © Carsten Koall/dpa/Symbolbild

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen entschieden, dass die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt hat, für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Den Antrag hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellt.

Lechner verwies darauf, dass es seit 2017 die Möglichkeit gibt, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass dieses Instrument wirke. «Jetzt müssen die Sicherheitsbehörden prüfen, inwieweit es auch auf die AfD anzuwenden ist.» Zudem solle Innenministerin Daniela Behrens (SPD) eine Befassung der Innenministerkonferenz mit diesem Thema beantragen, sagte der Fraktionschef.

Anträge auf ein Verbot der NPD waren 2003 und 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Derzeit wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Dies könnte nur von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt werden.

© dpa
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