Das Bundesverfassungsgericht hatte am Morgen entschieden, dass die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt hat, für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen wird. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Den Antrag hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat gestellt.
Lechner verwies darauf, dass es seit 2017 die Möglichkeit gibt, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zeige, dass dieses Instrument wirke. «Jetzt müssen die Sicherheitsbehörden prüfen, inwieweit es auch auf die AfD anzuwenden ist.» Zudem solle Innenministerin Daniela Behrens (SPD) eine Befassung der Innenministerkonferenz mit diesem Thema beantragen, sagte der Fraktionschef.
Anträge auf ein Verbot der NPD waren 2003 und 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Derzeit wird auch über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Dies könnte nur von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt werden.