«Ob wir dann ein Verbotsverfahren einleiten, ist aber eine politische Entscheidung. Deshalb brauchen wir nicht später, sondern jetzt eine gesellschaftliche Debatte: Sollten wir eine Partei verbieten, wenn sie in Gänze als gesichert rechtsextrem gilt? Meine Antwort ist: ja», fügte Achtermeyer hinzu. «Wir müssen aufhören, darüber zu reden, welche Instrumente wir nicht nutzen sollten. Wir müssen entscheiden, wann wir welche Instrumente nutzen werden», unterstrich er.
Derzeit wird über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD diskutiert. Dies könnte nur von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beantragt werden. Anträge auf ein Verbot der rechtsextremen NPD waren 2003 und 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.