Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der staatlichen Parteienfinanzierung seien nicht geringer als bei einem Parteiverbot, meinte Redmann. «Es reicht nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt, sie muss auch in aktiv kämpferischer Weise ansetzen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen.» Es müssten erst fundierte Belege gesammelt werden.
Bislang sehe er nicht, dass die AfD die Voraussetzungen für eine Entziehung der Parteienfinanzierung erfülle. Es müsse aber geprüft werden, ob es für einzelne Landesverbände der AfD Möglichkeiten dafür gebe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die in «Die Heimat» umbenannte rechtsextreme NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. «Die Antragsgegnerin missachtet nach wie vor die freiheitliche demokratische Grundordnung und ist nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger auf deren Beseitigung ausgerichtet», erklärte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht.