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Ermittlungen gegen Klimaaktivisten - Aktionen in München

Die Polizei hat Ermittlungen gegen die Klimaaktivisten aufgenommen, die am Mittwoch das Gebäude des bayerischen Landtags mit in Farbe getunkten Tennisbällen beworfen haben. Gegen die etwa zehn Beteiligten werde wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung ermittelt, teilte die Polizei am Donnerstag mit. Die Beamten nahmen die Aktivisten der Gruppe Letzte Generation am Mittwochnachmittag mit, unter anderem um ihre Personalien aufzunehmen. Danach wurden sie wieder entlassen.
Letzte Generation
Ein Aktivist der Gruppe «Letzte Generation» blockiert eine Kreuzung. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Wenige Stunden später kam es zu einer Blockadeaktion am Petuelring im Norden Münchens, bei der sich sechs Menschen festklebten, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Es sei zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Die Beamten lösten die Aktion auf.

Gegen drei der Beteiligten im Alter von 19, 21 und 27 Jahren mit Wohnsitzen in Berlin, Bayern und Baden-Württemberg, ordnete das Polizeipräsidium München einen längerfristigen Gewahrsam an. In zwei Fällen wurde die richterliche Bestätigung wegen formeller Gründe abgelehnt. Bei der dritten Person sei dieser Vorgang noch nicht abgeschlossen. Sie befindet sich damit weiterhin in polizeilichem Gewahrsam. Die anderen beiden Aktivisten wurden bereits wieder entlassen.

Am Donnerstagmorgen klebten sich erneut am Petuelring 13 Aktivisten auf die Straße und aneinander fest. Die Polizei beendete die Aktion nach knapp zwei Stunden.

Bei einer dritten Aktion am Mittwoch versammelte sich nach Polizeiangaben mehr als 80 Menschen am Abend zu einem sogenannten Slow Walk, der vom Rosenheimer Platz über die Rosenheimer Straße bis zum Isartor führte, wo eine Abschlusskundgebung stattfand. Nach Angaben der Polizei war die Versammlung nicht angemeldet. Mehrere Teilnehmer hatten sich am Isartor auf die Straße gesetzt und wurden von der Polizei weggetragen. Es kam zu Verkehrsbeeinträchtigungen.

Die Polizei ermittelt nun im Zusammenhang mit den Aktionen wegen Nötigung, Verstößen gegen das Versammlungsgesetz und die gültige Allgemeinverfügung der Stadt München gegen mehrere Beteiligte.

© dpa
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