Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Social Media: Ist teilen schon «sich zu eigen machen»?

Macht man sich eine Aussage Dritter in sozialen Netzwerken schon zu eigen, wenn man nur auf Like oder Teilen klickt? Ein Berliner Gericht hat nun ein interessantes Urteil gesprochen.
Das Logo der App Instagram ist auf einem Smartphone zu sehen
Schnell was Kontroverses gelikt und schon «in trouble»? Ganz so einfach ist das nicht, hat ein Berliner Gericht entschieden. © Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

Eine kontroverse Aussage auf Social Media teilen oder mit einem Like versehen, bedeutet nicht automatisch, dass man sich den Inhalt auch zu eigen macht. Also selbst diese Behauptung macht. Das hat das Kammergericht Berlin nun entschieden (Az.: 10 U 64/24). Ein Freibrief ist das Urteil aber nicht. Denn versieht man den geteilten Beitrag noch mit einem zustimmenden Kommentar, sieht die Sache wieder anders aus.

Wann gilt ein Beitrag als eigene Aussage?

Der Fall, auf den das Rechtsportal anwaltauskunft.de hinweist, lief so ab:

Ein Instagram-Nutzer teilte einen kontroversen Beitrag eines anderen Nutzers. Es entstand eine juristische und politische Diskussion, weitere Menschen fühlten sich diffamiert und empfanden den Beitrag als rechtswidrig. Nach Aufforderung zum Löschen und deren Verweigerung ging die Sache vor Gericht. 

Der Beklagte argumentierte: Durch das Teilen des Beitrags habe er lediglich auf diesen hingewiesen, eine eigene Stellungnahme oder Bewertung habe er nicht hinzugefügt. 

Während das Landgericht Berlin noch im Sinne des Klägers entschied, stellte das Kammergericht klar: 

1. Das bloße Teilen eines Betrages stelle grundsätzlich keine eigene Äußerung dar und bedeute kein «zu eigen machen» im Sinne der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (Az.: VI ZR 494/17). 

2. Es könnte außerdem eine unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit drohen, wenn Nutzer für das bloße Teilen von Inhalten haftbar gemacht würden.

Achtung, Inhalte trotzdem immer nur mit Bedacht teilen

Einen Beitrag zu teilen oder auf Like zu klicken, heißt also nicht automatisch, dass man selbst diese Aussage tätigt. Es gibt aber eine Einschränkung: 

Fügen Nutzerinnen oder Nutzer eine wertende Äußerung hinzu, die als Solidarisierung mit dem geteilten Beitrag verstanden werden kann, sei eine andere Beurteilung geboten, so das Gericht. 

So eine Äußerung kann schon das Markieren eines Beitrags mit einem «Daumen hoch»-Emoji sein, oder wenige zustimmende Worte.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Vor dem LIX. Super Bowl
People news
Rap-Genie und Orgasmus: Was der Super Bowl sonst noch bringt
Unheilig
Musik news
Der Graf ist zurück auf der Bühne - Unheilig feiert Comeback
RTL+ verleiht erstmals die
Tv & kino
Ex-«Prince Charming» zu Gast in RTL-Soap
Das Logo der App Instagram ist auf einem Smartphone zu sehen
Internet news & surftipps
Social Media: Ist teilen schon «sich zu eigen machen»?
iOS 18.4: Apple Intelligence soll auf iPhones in Deutschland kommen
Handy ratgeber & tests
iOS 18.4: Apple Intelligence soll auf iPhones in Deutschland kommen
App «Apple Invites»
Internet news & surftipps
Apple bringt App für Einladungen und Feiern
Branchenkonferenz Spobis 2025
1. bundesliga
Bayern-Chef fordert mehr Einsatz für Auslandsvermarktung
Grundrissplanung
Wohnen
Beim Neubau an Heizkosten denken - Zimmer passend planen