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Tote 18-Jährige in Pasewalk - zwei Tatverdächtige in Haft

Eine 18-Jährige wird in Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern vermisst - und schließlich tot gefunden. Schwere Verletzungen weisen darauf hin, dass sie Opfer einer Gewalttat wurde. Es gibt Tatverdächtige.
Vermisste 18-Jährige tot aufgefunden
Spurensuche der Kriminalpolizei: Eine seit Mittwochabend vermisste 18-Jährige ist am Donnerstagabend in Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) tot aufgefunden worden. © Stefan Sauer/dpa

Grausiger Fund in einer Gartenanlage: Ein 18-jähriges Mädchen ist in Pasewalk im Osten Mecklenburg-Vorpommerns tot aufgefunden worden. Aufgrund der schweren Verletzungen gehen die Ermittler von einem Gewaltdelikt aus.

Zwei Tatverdächtige wurden festgenommen. Gegen den 20-jährigen Mann und die 19-jährige Frau werde wegen Totschlags ermittelt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Das Amtsgericht erließ Haftbefehle gegen die beiden.

Die 18-Jährige war seit Mittwochabend vermisst und am Donnerstagabend von der Polizei in einer Gartenanlage in Pasewalk (Landkreis Vorpommern-Greifswald) im Freien gefunden worden. Ein Suchhund der Rettungshundestaffel des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Ostvorpommern Greifswald spürte die tote Frau auf.

«Massive und stumpfe Gewalteinwirkung» am Oberkörper

Der Leichnam wies Verletzungen am Oberkörper auf, die auf eine «massive und stumpfe Gewalteinwirkung» schließen lassen, wie die Polizei weiter mitteilte. Die 18-Jährige sollte noch heute in der Gerichtsmedizin Greifswald obduziert werden.

Nach Medien-Informationen soll die Frau in einer nahe gelegenen Wohngruppe für Menschen mit Behinderung gelebt und auch selbst eine geistige Behinderung gehabt haben. Das wollten weder Polizei und Staatsanwaltschaft bestätigen. Seit dem Verschwinden hatten Ermittler im Umfeld nach der 18-Jährigen gesucht.

Die Polizei richtete eine mehrköpfige Ermittlungsgruppe ein und sperrte den Fundort für die Spurensicherung ab. Die Ermittlungsbehörden betonten, weitere Angaben zu einzelnen Ermittlungsergebnissen seien angesichts des Alters der Tatbeteiligten, bei denen es sich ausnahmslos um Heranwachsende handele, als auch im Hinblick auf die gerade aufgenommenen Ermittlungen aus ermittlungstaktischen Gründen nicht möglich.

© dpa
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