Wegen des Wetters ganz abgesagt oder abgebrochen: Kann ein Festival oder Konzert nicht wie geplant stattfinden, sollten Ticketbesitzer ihre Ansprüche geltend machen.
Ansprechpartner ist in der Regel der Veranstalter. Also die Agentur, die auf der Eintrittskarte vermerkt ist, so die Verbraucherzentrale NRW.
Meist besteht laut den Verbraucherschützern ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Manchmal behält das Ticket seine Gültigkeit für einen Ersatztermin. Wer es genau wissen will, schaut in die Geschäftsbedingungen (AGB).
Tickets sind häufig personalisiert
Es kann auch sein, dass man selbst nicht zum Event kommen kann - etwa, weil man krank geworden ist oder sich eine dringende Verpflichtung ergeben hat. Wer dann sein Ticket nicht verfallen lassen, sondern weitergeben oder verkaufen möchte, scheitert oft daran, dass viele Festivalkarten inzwischen personalisiert sind.
Es kann aber sein, dass ein Ticket auf eine andere Person umgeschrieben werden kann. Auch hier hilft ein Blick in die AGB. Dort sollte auch stehen, was so ein Umschreiben kostet und ob es Fristen gibt, zum Beispiel bis 14 Tage vor dem Konzert. Ansprechpartner für eine Übertragung auf eine andere Person ist ebenfalls der Veranstalter.