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Nach Vorfall mit Flitzer: Verursacher haftet bei Verletzung

Beim Einfangen eines Flitzers nach dem EM-Halbfinale wird der Spanier Alvaro Morata versehentlich vom eigenen Ordner getroffen. Wer haftet, wenn ein Spieler dadurch ausfällt?
Euro 2024: Spanien - Frankreich
Spaniens Alvaro Morata (M) ist glimpflich davon gekommen. © Hassan Ammar/AP

Im Falle einer Verletzung nach dem Vorfall mit einem Flitzer nach dem EM-Halbfinale gegen Frankreich hätte Spaniens Kapitän Álvaro Morata zivilrechtliche Ansprüche an den Verursacher stellen können. Das sagte der Sportrechtler Paul Lambertz der Deutschen Presse-Agentur (dpa). 

«Der Flitzer ist darauf aus, den ordnungsgemäßen Ablauf des Spiels zu behindern. Allein das widerrechtliche Betreten des Spielfeldes ist schon eine vorsätzliche Pflichtverletzung, aus der Schadensersatzansprüche entstehen können. Kommt es dann auch noch zu einer Körperverletzung - ob gewollt oder bloß fahrlässig -, wird der Flitzer zivilrechtlich dafür geradestehen müssen», sagte Lambertz.

In dem Falle haftet der Täter für alles, was daraus entsteht. «Auch die "Flucht in die Privatinsolvenz" rettet den Flitzer dann nicht, denn solche Ansprüche sind Insolvenzfest», sagte Lambertz.

Kein Anspruch an UEFA

Keine Schadensersatzansprüche könne seiner Meinung nach dagegen an die UEFA gestellt werden. Ein Stadion sei kein Hochsicherheitsbereich. «Egal, wie viele Ordner der Veranstalter einsetzt, dass Flitzer auf das Feld kommen können und sich dadurch Rechtsgutsverletzungen ergeben, könne nicht ausgeschlossen werden», sagte der Düsseldorfer Anwalt.

Voraussetzung hierfür wäre eine vorwerfbare Pflichtverletzung der UEFA. «Diese kann ich hier aber nicht erkennen. Das Leben ist voller Risiken und es gibt manchmal Konstellationen, bei denen jemand zu Schaden kommt, aber am Ende des Tages keiner dafür haftet», sagte er.

Er betonte, nur wenn man dem Veranstalter einen Vorwurf wegen etwa zu wenig eingesetzter oder nicht geschulter Ordner machen könnte, könnte der verletzte Spieler oder sein Verband darüber nachdenken, Ersatzansprüche geltend zu machen. 

Kein Vorsatz erkennbar

In Moratas Fall war der eigene Sicherheitsmann beim Versuch, den Spieler vor dem Flitzer zu schützen, ausgerutscht und hatte den Stürmer dabei hinten in die Beine getreten. Morata hätte bei einer Verletzung auch überlegen können, selbst Ansprüche etwa wegen möglichen Verdienstausfalls gegen den Ordner geltend zu machen. 

«Ich kann aber schon nicht erkennen, welchen Vorwurf man dem Ordner machen könnte. Das Ausrutschen allein ist dafür meines Erachtens nicht ausreichend. Die Aufgabe des Ordners ist es, den Flitzer zu fangen. Letztlich hat sich hier das allgemeine Lebensrisiko verwirklicht», sagte Lambertz.

© dpa
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