Können Spielerinnen und Spieler verlorene Einsätze zurückverlangen, wenn der Sportwettenanbieter, über den sie ihre Tipps abgesetzt haben, noch keine gültige Genehmigung hatte? Auf eine Entscheidung in dieser Frage hoffen viele Betroffene - und müssen sich weiter in Geduld üben. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat zu diesem Sachverhalt (Az.: I ZR 90/23) nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und das Verfahren bis zu dessen Entscheidung ausgesetzt. Bis Spielerinnen und Spieler Klarheit haben, könnte es also noch Jahre dauern.
«Leider kann man die Dauer von EuGH-Verfahren ganz schlecht vorhersagen», sagt Rechtsanwalt Thomas Schopf. Er begleitet schon seit Jahren Spielerinnen und Spieler, die ihre Wettverluste aus möglicherweise illegalen Online-Glücksspielen zurückholen wollen. Schopf geht davon aus, dass der EuGH frühestens in einem Jahr zu einer Entscheidung kommen wird. «Es können aber auch zwei werden», so der Experte.
Nur eine Einzelklage hemmt die Verjährung
Für Spielerinnen und Spieler, die irgendwann selbst noch mögliche Ansprüche geltend machen wollen, kann die lange Zeitschiene zum Problem werden. Denn etwaige Ansprüche verjähren nach zehn Jahren. Zwar wird Schopf zufolge - selbst bei einem verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH - längst nicht jeder Spieler, der mal Sportwetten getätigt und seine Einsätze verloren hat, Ansprüche geltend machen können.
Wer sich die Chance aber zumindest offenhalten möchte, kann auf seinen Glücksspielanbieter zugehen und sich einen Spielkontoauszug ausstellen lassen. Dazu sind die Anbieter verpflichtet. Anhand des Dokuments können die Verluste zunächst einmal beziffert werden. Um die Verjährung zu stoppen, müssten Spielerinnen und Spieler allerdings ihre möglichen Ansprüche anschließend mit einer Einzelklage gerichtlich einfordern. Dazu sollten sie sich juristische Hilfe an die Seite holen.
Auf Kläger kommen dann Anwalts- und Gerichtskosten zu, auf denen sie im Falle der Niederlage sitzen bleiben - zum Beispiel, falls der EuGH zugunsten der Wettanbieter entscheidet. Laut Thomas Schopf geben Spielerinnen und Spieler dieses Risiko in mehr als 90 Prozent der Fälle an sogenannte Prozessfinanzierer ab. Diese tragen sämtliche Kosten, bekommen im Falle des Klageerfolgs aber 30 bis 40 Prozent der Entschädigung ab.