Die gesetzliche Rente allein reicht vielen Menschen nicht aus, um ihren Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Eine zusätzliche private Altersvorsorge kann darum entscheidend sein - sofern es die finanziellen Möglichkeiten zulassen. Eine Option, die Beschäftigte haben: die Entgeltumwandlung.
Dafür verzichten sie auf einen Teil ihres Lohns, den der Arbeitgeber stattdessen in deren spätere Betriebsrente steckt, teilt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. Der Vorteil: Für diesen Teil des eingezahlten Lohns werden unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuern und Sozialabgaben fällig. Bedeutet im Klartext: Wer 100 Euro Gehalt umwandeln lässt, hat am Monatsende einen Nettoabzug in deutlich geringerer Höhe.
Und: In der Regel steuert der Arbeitgeber selbst 15 Prozent zum Vorsorgebeitrag hinzu. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, wenn er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart und das Geld in einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung fließt. Manche Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr als vorgegeben - ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag bringt Aufschluss.
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Beschäftigte müssen wissen, dass die Entgeltumwandlung gewissen Rahmenbedingungen unterliegt:
- 2025 müssen zum Beispiel mindestens 23,41 Euro monatlich umgewandelt werden, um von den Vorteilen profitieren zu können.
- Nach oben ist die Umwandlung auf vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt, so die DRV.
- 2025 entspricht das 3.864 Euro im Jahr beziehungsweise 322 Euro im Monat.
- In bestimmten Fällen kann mehr Entgelt umgewandelt werden, das dann zwar immer noch steuerfrei sein kann, aber sozialversicherungspflichtig wird.
Doch Achtung: Die Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge hat nicht nur Vor-, sondern auch Nachteile: Denn die geringeren Sozialabgaben haben auch geringere Rentenansprüche zur Folge. Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW zufolge sinken diese bei 100 Euro Bruttomonatsleistung des Arbeitnehmers pro Jahr Vertragslaufzeit um einen Euro. Bei einer Laufzeit über 40 Jahre fällt die gesetzliche Altersrente also um 40 Euro geringer aus. Wer an die Höchstgrenze geht, bekommt noch weniger.
Anspruch auf Sozialleistungen sinkt
Auch ein etwaiger Anspruch auf Kranken-, Arbeitslosen- oder Erziehungsgeld fällt durch die Entgeltumwandlung geringer aus, so die Verbraucherschützer. Und: Zwar sind die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge von der Einkommensteuer befreit, die Auszahlungen sind später allerdings steuerpflichtig.
Diese Nachteile sollte die Betriebsrente im Idealfall ausgleichen. Lohnenswert ist die Entgeltumwandlung nach Schätzungen von Verbraucherschützern daher erst bei einem Arbeitgeberzuschuss von mindestens 20, besser aber 30 Prozent.
Weitere Informationen halten die Broschüren «Betriebliche Altersversorgung» und «Altersvorsorge - heute die Zukunft planen» der DRV bereit, die kostenfrei zum Download bereitstehen. Allgemeine Fragen zur zusätzlichen Altersvorsorge beantwortet auch das DRV-Team am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10 00 48 00.