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Für 2024: Freiwillige Rentenbeiträge noch im März leisten

Wer seinen Rentenanspruch erhöhen möchte, kann mit freiwilligen Beitragszahlungen vorsorgen. Das geht aber zum einen nicht für jeden und zum anderen nicht jederzeit. Für 2024 läuft die Frist bald ab.
Mann arbeitet an einem Laptop
Bis zum 31. März lassen sich Rentenlücken schließen - mit freiwilligen Beitragszahlungen. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Haben sich im vergangenen Jahr Lücken in Ihrer Rentenversicherung ergeben? Dann können Sie diese noch bis zum 31. März schließen - mit freiwilligen Beitragszahlungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.

Die freiwilligen Zahlungen erhöhen später die gesetzliche Rente oder können dafür sorgen, überhaupt einen Rentenanspruch zu erwerben. Interessant kann das zum Beispiel für Versicherte sein, die im Jahr 2024 nicht durchgängig versichert waren. 

Der Mindestbeitrag, den Versicherte für einen freiwilligen Beitragsmonat zahlen müssen, liegt bei 103,42 Euro, der Höchstbeitrag liegt bei 1.404,30 Euro. Innerhalb dieses Rahmens können Versicherte selbst entscheiden, wie hoch ihr freiwilliger Beitrag ausfallen soll, so die DRV. Je mehr nachgezahlt wird, umso mehr erhöht sich die spätere Rente.

Nicht jeder kann freiwillige Beiträge leisten

Bei der Überweisung an die Deutsche Rentenversicherung müssen neben dem vollständigen Namen immer auch die Versicherungsnummer sowie der Zeitraum der Beitragszahlung angegeben werden, damit die Zahlungen korrekt zugeordnet werden können. Das notwendige Antragsformular V0060 für die freiwilligen Zahlungen steht unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Download zur Verfügung.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund empfiehlt Interessierten, im Vorfeld zu klären, ob überhaupt ein Anspruch auf freiwillige Beitragszahlung besteht. Denn freiwillige Beitragszahlungen können nur Menschen leisten, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat und eine volle Altersrente bezieht, kann keine freiwilligen Beiträge mehr leisten. Der jeweilige Rentenversicherungsträger kann bei Fragen weiterhelfen.

© dpa
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