Viele Krankenkassen haben ihren Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2025 angehoben. Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner wirkt sich dieser veränderte Zusatzbeitrag erst zwei Monate später aus. Der Krankenkassenbeitrag wird mit der Rentenzahlung für den Monat März angehoben, entsprechend eine geringere Rente überwiesen, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund erklärt.
Hintergrund: Ändern sich Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, werde das für versicherungspflichtige Rentnerinnen und Rentner aufgrund gesetzlicher Vorgaben immer zeitversetzt berücksichtigt. Der aus der Rente zu zahlende Beitrag wird deshalb bei Änderungen des Beitragssatzes immer erst zwei Monate später erhoben. Das gelte sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen.
Je nach Rentenbeginn - Änderung zeigt unterschiedlich
Wichtig: Der geänderte Betrag kommt nicht bei allen Empfängerinnen und Empfängern zur gleichen Zeit an, informiert die DRV weiter. Entscheidend ist hier der Rentenbeginn:
- Hat die Rente im April 2004 oder später begonnen, wird sie am Monatsende gezahlt. Die geänderte Rente wird in diesen Fällen erstmals Ende März auf dem Konto der Rentnerinnen und Rentner sein.
- Wer bis März 2004 in Rente gegangen ist, erhält die Zahlung im Voraus. Die Rente für März wird also bereits Ende Februar überwiesen.
Über die Änderung werden betroffene Rentnerinnen und Rentner per Kontoauszug informiert, so die DRV. Schriftliche Bescheide gibt es nur in Ausnahmefällen.