Games Music Hörbücher Fitness MyTone Alle Services
vodafone.de

Fristen im Job: So schnell können Lohnansprüche verfallen

Einfach abwarten? Das kann teuer werden: Warum manche Lohnansprüche schneller verfallen, als man denkt – und worauf Arbeitnehmer unbedingt achten sollten.
Licht brennt in zahlreichen Fenstern eines Bürogebäudes
Mal wieder länger gearbeitet? Ansprüche wie Überstunden müssen rechtzeitig geltend gemacht werden, damit sie nicht verfallen. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Wird Urlaubsgeld nicht ausgezahlt oder bleiben Überstunden unbezahlt, denkt man vielleicht: Darum kümmere ich mich später. Doch wer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht rechtzeitig geltend macht, geht schnell leer aus. Der Grund: sogenannte Ausschlussfristen. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes hin. Diese Fristen legen fest, innerhalb welcher Zeit bestimmte Forderungen gegenüber dem Arbeitgeber erhoben werden müssen – sonst verfallen sie.

Kurz und knapp – und schnell vorbei

Ausschlussfristen sind in vielen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Oft betragen sie nur drei bis sechs Monate. Wird zum Beispiel ein Lohnbestandteil nicht ausgezahlt, muss dieser eingefordert werden – innerhalb dieser kurzen Frist. Sonst erlischt der Anspruch, selbst wenn er inhaltlich gerechtfertigt wäre. Auch Arbeitgeber müssen sich an solche Fristen halten. Zum Beispiel, wenn sie Schadenersatz geltend machen wollen.

Häufig sind Ausschlussfristen zweistufig aufgebaut: Zunächst muss der Anspruch schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wird er abgelehnt oder bleibt eine Reaktion aus, folgt eine zweite Frist, innerhalb derer der Anspruch eingeklagt werden muss. Nur wer beide Stufen einhält, kann seine Forderung durchsetzen.

Genau hinschauen – auch ins Kleingedruckte

Ausschlussfristen stehen nicht immer direkt im Arbeitsvertrag. Oft wird darin beispielsweise nur auf einen Tarifvertrag verwiesen, in dem die Fristen geregelt sind. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte genau prüfen, ob ein solcher Bezug im Vertrag enthalten ist – oder sich rechtlich beraten lassen. Denn: Auch wer nichts von der Ausschlussfrist weiß, kann seinen Anspruch verlieren.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Bernhard Maaz
Kultur
Nach Raubkunst-Debatte: Aus für Museumschef Maaz
Val Kilmer gestorben
People news
Er spielte Batman und Jim Morrison: Val Kilmer stirbt mit 65
Massengrab aus der Römerzeit in Wien entdeckt
Kultur
Gemetzel in der Römerzeit - Massengrab in Wien entdeckt
Nintendo Switch 2
Internet news & surftipps
Switch 2 mit Chat, Maus-Feature und «Mario Kart World»
Nintendo
Internet news & surftipps
Nintendo Switch 2 kommt am 5. Juni auf den Markt
Gaming
Internet news & surftipps
Gamescom bleibt in Köln - Vertrag verlängert
Florian Wirtz
1. bundesliga
Comeback rückt näher: Wirtz trainiert wieder mit Ball
Radfahrer in einem Park
Gesundheit
Stresshormon im Griff: Wie Sport hilft – und wann er schadet