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Käuferschutz im Onlinehandel: Trügerische Sicherheit?

Wer mit Online-Bezahldiensten einen Onlinekauf abschließt, wähnt sich in der Regel auf der sicheren Seite. Immerhin springt der Käuferschutz ein, wenn was danebengeht - oder etwa nicht?
Zahlungen im Internet
Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz im Onlinehandel, wie etwa bei Dienstleistungen, Apps, Onlinespielen oder Gutscheinen. © Silas Stein/dpa/dpa-tmn

Mit dem Käuferschutz von Paypal, Klarna, Amazon Pay und Co. bei Onlinekäufen auf der sicheren Seite? Mitnichten. Denn die Versprechungen der Anbieter sind mitunter trügerisch, stellt die Verbraucherzentrale NRW fest. Immer wieder gebe es Fälle, in denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher nach Problemen mit dem Käuferschutz an die Verbraucherschützer wenden. Blind darauf verlassen sollte man sich darum nicht.

Prinzipiell soll der Käuferschutz Kundinnen und Kunden absichern, wenn die im Internet bestellte Ware mängelbehaftet oder gar nicht ankommt. Die Bezahldienste versprechen in solchen Fällen, den Kaufpreis zu erstatten. Doch nicht immer klappt die Rückabwicklung der Zahlung auch, ist die Erfahrung der Verbraucherzentrale.

Manche Waren sind vom Schutz ausgenommen

Denn, was viele nicht wissen: Nicht in allen Fällen greift der Käuferschutz tatsächlich. Davon ausgenommen sind etwa regelmäßig Dienstleistungen, digitale Produkte wie Apps und Onlinespiele oder Gutscheine. Auch bei Problemen mit dem gesetzlichen Widerruf springt der Schutz nicht immer ein. Darum ist vor dem Kauf immer ein genauer Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zahlungsdienstleister ratsam. 

Einen echten Mehrwert kann der Käuferschutz den Verbraucherschützern zufolge bieten, wenn man auf einen Fakeshop hereingefallen ist und die längst bezahlte Ware nicht ankommt. Doch auch in diesen Fällen sei der Weg zur Rückerstattung nicht immer leicht. 

Eine schlechte Kommunikation mit dem Kundenservice, lange Bearbeitungszeiten und hohe Anforderungen an die Beweisführung können der Grund dafür sein. Bei Problemen wie diesen können die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen helfen, die Forderungen gegenüber den Anbietern der Zahlungsdienstleistern durchzusetzen.

© dpa
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