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Rückgabe von Weihnachtsgeschenken: Das sind Ihre Rechte beim Online-Kauf

Alle Jahre wieder kommt das Christuskind und alle Jahre wieder möchten enttäuschte Beschenkte ihr Weihnachtsgeschenk gern umtauschen oder zurückgeben. Da ist es praktisch, wenn die Ware online gekauft wurde, denn bei Online-Käufen gibt es eine Widerrufsfrist von 14 Tagen.
Rückgabe von Weihnachtsgeschenken: Das sind Ihre Rechte beim Online-Kauf
Rückgabe von Weihnachtsgeschenken: Das sind Ihre Rechte beim Online-Kauf
Rückgabe von Weihnachtsgeschenken: Das sind Ihre Rechte beim Online-Kauf

Der Trend geht eindeutig zu günstigeren Weihnachtsgeschenken, wie aus der jüngsten Umfrage des Preisvergleich-Portals idealo.de hervorgeht, die wenige Wochen vor Weihnachten veröffentlicht wurde.

Deutsche schenken weniger

Demnach gaben 30% der Befragten an zu Weihnachten günstigere Geschenke zu kaufen als in den Vorjahren. Weitere 26% gaben an in diesem Jahr weniger Geschenke kaufen zu wollen. 15% reduzieren die Anzahl an Personen, die sie beschenken möchten.

10% wollten sogar vollständig auf das Schenken zu Weihnachten verzichten. In Zeiten, wo viele Bundesbürger mit einer Inflation von 10% zu kämpfen haben, verwundern diese Zahlen nicht.

Rückgabewelle rollt

Nichtsdestotrotz dürften auch in diesem Jahr wieder einige Geschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen – und alsbald wieder zurückgegeben werden. Wer ein Geschenk im Internet gekauft hat, ist dabei klar im Vorteil.

Das 14-tägige Widerrufsrecht können Käufer ohne Angabe von Gründen geltend machen, denn es müssen dafür keine Mängel vorliegen. Liegt ihr Kauf also in dieser Zeitspanne und haben Sie online bei einem gewerblichen Händler eingekauft, muss in fast allen Fällen die Ware vom Verkäufer zurückgenommen werden.

Gebaren seriöser Online-Händler

Seriöse Händler senden im Karton vorsorglich schon einmal ein Formular für den Widerruf und ein Retouren-Label bei. In jedem Fall bekommt der Kunde aber einen Link, wo er sich beides herunterladen kann. Ist dies nicht der Fall, sollte beides spätestens auf Anfrage per Mail oder Hotline bereitgestellt werden.

Wie genau verfahren wird, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Online-Händlers. Wenn Sie keine Lust haben diese zu lesen, sollten Sie wenigstens darauf achten, ob ein Händler ein Siegel wie z.B. das von Trusted Shops haben. Ein solches Siegel bekommen nämlich nur seriöse Händler, die unter anderem eine faire Regelung bei der Rückgabe von Waren anbieten.

Doch Vorsicht! Im Internet wimmelt es mittlerweile nur so von Fake-Shops, die gern mit gefälschten Siegeln werben. Auf den Webseiten der Siegelanbieter können Sie aber ganz leicht überprüfen, ob ein Ihnen bis dato unbekannter Online-Shop dazu berechtigt ist mit dem Siegel zu werben.

Ausnahmen vom Rückgaberecht

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur für Händler. Private Anbieter, die etwas z.B. über eBay Kleinanzeigen verkaufen, sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen.

Ausnahmen sind darüber hinaus z.B. personalisierte Produkte oder Hygieneartikel. Ein genauer Blick in die AGB des Händlers kann hier weiterhelfen. Ein Blick in die AGB lohnt sich bei einer Rückgabe zudem immer, denn hier steht, ob Sie bei einer Retoure die Versandkosten übernehmen müssen. Händler sind nämlich nicht verpflichtet die Rücksendung zu zahlen.

Was tun bei beschädigter Ware?

Anders sieht es hingegen bei beschädigter Ware aus. Wenn ein Produkt schon kaputt bei Ihnen ankommt, müssen Händler die defekte Ware auf ihre Kosten zurücknehmen und genauso auf ihre Kosten durch mangelfreie Ware ersetzen.

Allerdings haben die Händler die Möglichkeit defekte Produkte zu reparieren oder sie gegen Neuware austauschen. Hier hat der Kunde kein Mitspracherecht. Sollten Sie nach zwei Versuchen kein einwandfreies Produkt erhalten, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückverlangen.

Viele Händler versuchen den Kunden davon abzubringen, indem sie andere Ware im Tausch anbieten. Das ist in der Regel allerdings keine gute Idee, denn die Preise sinken nach Weihnachten in den meisten Warenbereichen kräftig. Nehmen Sie lieber das Geld und gehen Sie erneut auf Shopping-Tour!

Gutscheine besser frühzeitig einlösen

Gutscheine sind ein gutes Mittel, um solchen Ärger von vornherein zu vermeiden. So können sich die Beschenkten selbst etwas aussuchen – sie sollten sich dafür aber nicht zu lange Zeit lassen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg gelten in der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Geht der Anbieter pleite, gucken Besitzer eines Gutscheins allerdings schon vorher in die Röhre. In diesen Zeiten der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs haben Firmenpleiten drastisch zugenommen.

Verbraucherzentralen helfen bei Problemen

Möchte ein Online-Händler partout nicht Ihre Rechte respektieren, kann sich bei teuren Geschenken der Gang zum Anwalt lohnen. Meistens ist der Warenwert aber so niedrig, dass es sich empfiehlt sich lieber von den Verbraucherzentralen beraten zu lassen.

Die Verbraucherzentralen sind nach Bundesland organisiert und bieten in den größeren Städten auch eine Beratung von Ort. Alternativ können auch online Termine vereinbart werden. Welche Stelle für Ihr Anliegen zuständig ist, entnehmen Sie der Übersicht der Beratungsstellen der Verbraucherzentralen in Deutschland.

© Tom Meyer
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